Tanz Förderung
Allgemeines zu Tanzförderungen
Allgemeine Informationen
Das Land Vorarlberg fördert Tanzprojekte professioneller Tanzschaffender in Vorarlberg. Jahresförderungen an Vereine und Netzwerke sind ebenso Teil der Kulturförderung wie Beiträge zu Tanzfestivals. Nach positiver Empfehlung durch die Kunstkommission der Sparte Darstellend Kunst können Produktionen, Reisen und Tourneen, Einzelprojekte sowie Jahresprogramme gefördert werden.
netzwerkTanz Vorarlberg
Das Land Vorarlberg unterstützt den Verein netzwerkTanz Vorarlberg – Verein für zeitgenössische Bewegungskunst mit einem Jahresbudget, das für Beratung, Netzwerkarbeit, Professionalisierung und Schwerpunktaktivitäten verwendet wird. netzwerkTanz setzt sich für die Belebung der Vorarlberger Tanzszene ein und bietet ein Forum für Begegnungen und Auseinandersetzungen zur Entwicklung der aktuellen Tanzkultur. Die Beteiligung an kulturpolitischen Diskussionen und Konzepten soll dazu beitragen, Tanz als Kunstrichtung zu etablieren.
Link: netzwerk Tanz Vorarlberg
Qualitätssicherung und Transparenz - Kunstkommissionen, Kulturbeirat, Kulturbericht
Um ein hohes Niveau der Kunst- und Kulturförderung zu gewährleisten, beraten in den meisten Kultursparten Kunstkommissionen die Entscheidungsträger. Mit den darin bestellten Expertinnen und Experten der Kulturszene wird die Partizipation gelebt und die Fachkompetenz gesichert. Zusätzlich berät ein ehrenamtlich bestellter Kulturbeirat des Landes die Kulturabteilung zu wichtigen Fragen der strategischen Ausrichtung. Über die Arbeit der Kunstkommissionen finden Sie weitere Informationen im angehängten Leitfaden (PDF, 236 KB). Zur Information aller Interessierten erstellt die Kulturabteilung jährlich einen Kulturbericht. Darin wird im Sinne der Transparenz über die Vergabe aller öffentlichen Mittel aus dem Kulturbudget berichtet.
Inlands- und Auslandsstipendien für 14 Vorarlberger Kunstschaffende
Termine und Fristen
Viermal pro Jahr trifft sich die Kunstkommission, um die eingereichten Projekte zu bewerten. So ergeben sich folgende Einreichfristen:
12. Februar 2021
14. Mai 2021
13. August 2021
5. November 2021
Erforderliche Unterlagen
vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Kulturförderungsgesetz
Kunstförderrichtlinie
Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)
Kontaktdaten
Kultur
Standortanschrift: Römerstraße 24, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 22305
F +43 5574 511 922395
kultur@vorarlberg.at
Kundenverkehr: Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
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