sachverständige Ärzte für Führerscheinuntersuchungen
Informationen zur Bestellung/Wiederbestellung von Führerscheinärztinnen und –ärzten
Allgemeine Informationen
Führerscheinuntersuchungen vor Erteilung einer Lenkberechtigung dürfen nur von sachverständigen Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin durchgeführt werden, welche vom Landeshauptmann für die Dauer von 5 Jahren bestellt wurden.
Voraussetzungen
-
Ärztin bzw. Arzt der Allgemeinmedizin
-
Aufrechte, gültige Lenkberechtigung der Klasse B
-
Absolvierung der Schulung zu sachverständigen Ärztin bzw. zum sachverständigen Arzt im Ausmaß von mindestens 12 Stunden oder Physikatsprüfung
Erforderliche Unterlagen
-
beidseitige Kopie des Führerscheines – (bei nicht österreichischer Lenkberechtigung
zusätzlich Bestätigung über Gültigkeit der Lenkberechtigung der Ausstellungsbehörde)
-
Meldebestätigung (wird von Behörde eingeholt)
-
Strafregisterbescheinigung nicht älter als drei Monate (wird von Behörde eingeholt)
- Teilnahmebestätigung an einer verkehrsmedizinische Schulung für sachverständige Ärzte im Ausmaß von 12 Stunden
Bestätigung der Ärztekammer über Eintragung in der Ärzteliste
Bei Ansuchen um Wiederbestellung:
-
aktuellste Teilnahmebestätigung über einen verkehrsmedizinischen Fortbildungskurs (Refresher) im Sinn des § 22 Abs. 3 FSG-GV.
-
Strafregisterbescheinigung nicht älter als drei Monate (wird von Behörde eingeholt)
Kosten und Zahlungen
145,00 Euro Verwaltungsabgabe
14,30 Euro Antragsgebühr
3,90 Euro pro Beilage (maximal 21,80 Euro)
Formulare
Kontaktdaten
Verkehrsrecht
Standortanschrift: Römerstraße 22, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 21205
F +43 5574 511 921295
verkehrsrecht@vorarlberg.at
Kundenverkehr: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Zusätzliche Informationen
Hinweis:
Untersuchungen dürfen nur an der Ärztekammer gemeldeten Berufssitzen (Ordinationsstätte) im Sinne des § 45 Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169/1998 idgF., durchgeführt werden.
Der Antrag auf Bestellung kann über das Formular persönlich, am Postweg, oder mittels E-Mail an verkehrsrecht@vorarlberg.at eingebracht werden.
Damit die Bewilligung erteilt werden kann, muss das Formular vollständig und korrekt ausgefüllt sein, sowie die oben angeführten Beilagen vorgelegt werden.
Teilen
Wenn Sie dieses Feld durch einen Klick aktivieren, werden die Buttons aktiv und Sie können Ihre Empfehlung an Facebook oder per Email senden. Schon beim Aktivieren werden Informationen an diese Netzwerke übertragen und dort gespeichert. Näheres erfahren Sie hier.