Asset-Herausgeber

Zurück Rückerstattung von Kosten für die Durchführung von Testungen auf COVID-19 Erkrankung von 24-Stunden-Betreuungskräften

Rückerstattung von Kosten für die Durchführung von Testungen auf COVID-19 Erkrankung von 24-Stunden-Betreuungskräften

In Vorarlberg wurde seit Beginn der COVID-19 Pandemie für 24-Stunden-Betreuungskräfte ein umfangreicher Zugang zu kostenfreien Testungen geschaffen. Entweder in Verbindung mit Ersatzquartieren nach der Einreise oder im Zusammenhang mit der Auszahlung der Zulage bei verlängertem Turnus. Dennoch sind Testkosten bei den 24-Stunden-Betreuungskräften selbst bzw. bei den betreuten Personen verblieben. Für den Zeitraum 1. März 2020 bis 30. Juni 2022 (bzw. bei Inlandstestungen bis 30. September 2020) können unter den in der Richtlinie beschriebenen Bedingungen diese Kosten teilweise rückerstattet werden. Für den Antrag auf Rückerstattung ist das Antragsformular zu verwenden. Der Antrag kann unter der E-Mail Adresse: betreuungundpflege@vorarlberg.at  bis spätestens 12.08.2022 (Datum des Poststempels) eingebracht werden.

Bitte beachten Sie weiters die Ausführungen zur 24-Stunden-Betreuung in Vorarlberg auf der Homepage des Landes.

Kontaktdaten

Soziales und Integration

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 24105

F +43 5574 511 924195

soziales-integration@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.