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REACH-Übergangsregelung zur Registrierungspflicht von chemischen Stoffen

Nutzen Sie die Übergangsregelungen zur Registrierungspflicht der REACH Verordnung indem Sie chemische Stoffe bis 1.12.2008 vorregistrieren.
Die EU ordnet die Chemikaliensicherheit neu.

Nutzen Sie die Übergangsregelungen zur Registrierungspflicht der REACH Verordnung indem Sie chemische Stoffe im Zeitraum 1.6.2008 bis 1.12.2008 vorregistrieren. Die sich daraus ergebenden Vereinfachungen sind erheblich.

Hersteller und Importeure von registrierungspflichtigen Chemikalien haben im Zeitraum 1. Juni 2008 bis 1. Dezember 2008 die Möglichkeit, diese chemischen Stoffe einer Vorregistrierung zu unterziehen, womit die Nutzung der in der REACH Verordnung vorgesehenen wichtigen Übergangsfristen für eine Registrierung dieser Stoffe möglich wird.

Ohne diese Vorregistrierung müssen chemische Stoffe vor deren erstmaligem Inverkehrsetzen bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki in einem aufwändigen Verfahren seit 1.6.2008 registriert werden.

Um zu entscheiden, inwieweit man als Hersteller oder Importeur betroffen ist, ist das innerbetriebliche Stoffmanagement abzuklären (Identifikation von betroffenen chemischen Stoffen, Handling chemischer Stoffe bei Einkauf, Herstellung, Recycling, Verkauf).

Diese Regelung betrifft auch eine breite Palette von Wirtschaftsbetrieben in Vorarlberg, insbesondere solche Betriebe, welche Importeure von chemischen Stoffen aus der Schweiz (EU Ausland) sind. Bei der Abklärung der spezifischen Rolle und der sich ergebenden Pflichten solcher Importeure gemäß REACH Verordnung bieten die Fachleute des Umweltinstitutes den Betrieben Hilfestellung an.

Die Vorregistrierung von chemischen Stoffen erfolgt elektronisch auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur. An dieser Stelle ist auch detailierte Information zur Abwicklung der Vorregistrierung erhältlich.

Weiterführende Informationen zur Vorregistrierung und zu REACH:

Europäische Chemikalienagentur

REACH - Helpdesk

Kontaktdaten

Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit (Umweltinstitut)

Postanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

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