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Musik Jahresbeiträge und Projektbeiträge

Jahresbeiträge

Für etablierte Musikvereinigungen und -veranstalter mit einem Jahresprogramm können jährliche Förderbeiträge zugesagt werden. Die Zusagen beziehen sich auf ein konkretes Jahresprogramm, das alle geplanten Aktivitäten umfasst und bedingen eine Jahresbilanz oder eine Jahresabrechnung. Dadurch soll den Kulturschaffenden ein flexibles Arbeiten ermöglicht werden. Festgelegt werden die Jahresbeiträge auf Empfehlung der Kunstkommission Musik.

Projektbeiträge

Wenn hochwertige musikalische Einzelprojekte in Planung sind, soll diesen mit einer Projektförderung zur Ausführung verholfen werden. Die Projektförderung wird mitunter auch als Startförderung tituliert, wenn z.B. neue Veranstaltungsreihen konzipiert sind.  Anhand von Projektbeschreibungen und Kostenkalkulationen wird die Empfehlung der Kunstkommission eingeholt.

Qualitätssicherung und Transparenz - Kunstkommissionen, Kulturbeirat, Kulturbericht

Um ein hohes Niveau der Kunst- und Kulturförderung zu gewährleisten, beraten in den meisten Kultursparten Kunstkommissionen die Entscheidungsträger. Mit den darin bestellten Expertinnen und Experten der Kulturszene wird die Partizipation gelebt und die Fachkompetenz gesichert. Zusätzlich berät ein ehrenamtlich bestellter Kulturbeirat des Landes die Kulturabteilung zu wichtigen Fragen der strategischen Ausrichtung. Über die Arbeit der Kunstkommissionen finden Sie weitere Informationen im angehängten Leitfaden (PDF, 236 KB). Zur Information aller Interessierten erstellt die Kulturabteilung jährlich einen Kulturbericht. Darin wird im Sinne der Transparenz über die Vergabe aller öffentlichen Mittel aus dem Kulturbudget berichtet.

Erforderliche Unterlagen

vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen

Termine und Fristen

Viermal pro Jahr trifft sich die Kunstkommission, um die eingereichten Projekte zu bewerten. So ergeben sich folgende Einreichfristen:

Termine 2024

11. Februar 2024

12. Mai 2024

11. August 2024

03. November 2024

Rechtsgrundlagen

Kulturförderungsgesetz

Kunstförderrichtlinie

Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)

Kontaktdaten

Kultur

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Römerstraße 24, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22305

F +43 5574 511 922395

kultur@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.