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Land- und Forstwirtschaftsbericht

Gemäß Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetz hat die Landesregierung alle drei Jahre (bis 2017 jedes Jahr) dem Landtag einen Land- und Forstwirtschaftsbericht vorzulegen. Darin sind die Höhe der aufgrund dieses Gesetzes der Land- und Forstwirtschaft zugeflossenen Mittel, deren Zuordnung zu den einzelnen Maßnahmen und die mit ihnen verfolgten Ziele anzugeben.

Hier geht es zum aktuellen Land- und Forstwirtschaftsbericht

Der Bericht hat überdies darzulegen, inwieweit die Förderungen zur Erreichung der Ziele dieses Gesetzes beigetragen haben. Bei Bedarf, jedenfalls aber im Hinblick auf den Beginn einer neuen Programmplanungsperiode, hat der Bericht eine vertiefte Evaluierung zu enthalten, die sich auf einen mehrjährigen Zeitraum zu erstrecken hat.

Alle bisher veröffentlichten Land- und Forstwirtschaftsberichte können auf dieser Seite heruntergeladen werden; sollten Sie gedruckte Berichtsexemplare wünschen, können Sie diese bei der Abteilung Va-Landwirtschaft und ländlicher Raum erhalten.

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