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Lärmschutzmaßnahmen an ÖBB-Eisenbahn-Bestandsstrecken - Besondere Bedarfszuweisungen

Hier handelt es sich um die Förderung der 20-prozentigen Mitfinanzierungsbeiträge der Gemeinden an den Lärmschutzmaßnahmen der ÖBB an den Eisenbahn-Bestandsstrecken.

Der Fördersatz des Mitfinanzierungsbeitrages der Gemeinde beträgt bei Gemeinden mit einer Finanzkraftkopfquote bis zu 80 Prozent des Landesdurchschnittes 70 Prozent, bei Gemeinden mit einer Finanzkraftkopfquote bis zu 100 Prozent des Landesdurchschnittes 55 Prozent und bei Gemeinden mit einer Finanzkraftkopfquote über 100 Prozent des Landesdurchschnittes 40 Prozent.

Termine und Fristen

Eine Antragstellung vor Durchführung der Lärmschutzmaßnahmen ist nicht erforderlich; lediglich die Abrechnungsunterlagen mit den Zahlungen an die ÖBB sind der Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten(VIa) im Amt der Vorarlberger Landesregierung entsprechend nachzuweisen.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist der Abschluss eines Vertrages über die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen zwischen Bund, Land und der betreffenden Gemeinde.

Kontaktdaten

Finanzangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 23105

F +43 5574 511 923195

finanzen@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.