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Kinder-Familien-Straßenfest

Das Land Vorarlberg unterstützt Kinder-Familien-Straßenfeste mit einem finanziellen Beitrag.

Straßen waren in früheren Zeiten schon Orte der Begegnung. Sie waren gleichzeitig Verkehrsfläche, Spielraum für Kinder, Wohnraum und Treffpunkt unterschiedlicher Generationen. Eine gut funktionierende Nachbarschaft erleichtert den Alltag in der Familie durch Kontakte, Freundschaften, gute Gespräche, Spielkameraden und Spielkameradinnen für die Kinder, alltägliche Unterstützungen und vieles mehr. Eine ideale Möglichkeit, die Nachbarschaft wieder aufleben zu lassen, sind Kinder-Familien-Straßenfeste. Jede Familie kann mit einem kleinen Beitrag (Essen, Getränke, Spielsachen, Musik, usw.) zu einem gelungenen Beisammensein beitragen.

Das Land Vorarlberg unterstützt Kinder-Familien-Straßenfeste mit einem finanziellen Beitrag. Wenn Sie das Fest nachhaltig gestalten und dafür die Auszeichnung „ghörig feschta“ erhalten – notwendige Kriterien dafür finden Sie hier – erhöht sich die Fördersumme.

Weitere Details zur Unterstützung finden Sie im Leitfaden zu den Kinder-Familien-Straßenfesten und in den Downloads unten.

Aktionszeitraum 2024: von 1. Mai bis 15. September 2024
Der Antrag ist bis spätestens eine Woche vor dem Kinder-Familien-Straßenfest abzugeben. 


Was bedeutet "ghörig feschta"?

Ziel ist es, eine nachhaltige Veranstaltungskultur in Vorarlberg zu fördern. Dabei geht es darum, Abfälle zu verringern und zu vermeiden, regionale, biologische und fair gehandelte Lebensmittel und Getränke zu verwenden, umweltfreundlich unterwegs zu sein, soziale Verantwortung wahrzunehmen und mit Ressourcen schonend umzugehen. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Kontaktdaten

Jugend und Familie

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landwehrstraße 1, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22175

F +43 5574 511 922195

jugend.familie@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.