Fahrerbescheinigung
Im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr ist neben einer Gemeinschaftslizenz auch - sofern der Fahrer Staatsangehöriger eines Drittstaates ist und keine langfristige Aufenthaltsberechtigung - EG (Daueraufenthalt) hat - das Mitführen einer Fahrerbescheinigung erforderlich.
Die Fahrerbescheinigung ist eine Bestätigung, dass ein ordnungsgemäßes Arbeitsverhältnis vorliegt. Sie ist im Lastkraftwagen im Original mitzuführen. Eine von der Behörde beglaubigte Abschrift ist im Unternehmen aufzubewahren.
Die Fahrerbescheinigung wird von der Abteilung Verkehrsrecht auf die Dauer der Arbeitsgenehmigung, bzw der vom Unternehmer beantragten Zeit, jedoch höchstens für fünf Jahre, ausgestellt.
Bei jeder Änderung des Beschäftigungsverhältnisses muss der neue Dienstgeber für den in seinen Betrieb eingetretenen Fahrer eine neue Fahrerbescheinigung ausstellen lassen und ihm diese für grenzüberschreitende Fahrten übergeben. Die Fahrerbescheinigung und die beglaubigte Abschrift sind vom Unternehmer zurückzugeben, wenn die Bedingungen für die Ausstellung nicht mehr erfüllt sind (betrifft alle in der Fahrerbescheinigung anfgeführten Daten, zB Änderung des Reisepasses oder des Führerscheines bzw Widerruf der Beschäftigungsbewilligung, Beendigung des Dienstverhältnisses oder Erwerb einer EWR-Staatsbürgerschaft).
Der schnellste Weg zur Fahrerbescheinigung sieht wie folgt aus:
- Antrag ausfüllen
- Unterlagen -> Reisepass, Führerschein, Beschäftigungsbewilligung bzw Befreiungsschein, Anmeldung zur Sozialversicherung (der nicht älter als ein Monat sein darf) einscannen
- Übersenden der Dokumente (Antrag samt Beilagen) per E-Mail an verkehrsrecht@vorarlberg.at
- Nach Überprüfung der Unterlagen wird die Fahrerbescheinigung, die beglaubigte Abschrift und die Gebührenvorschreibung ausgefolgt oder zugesandt (im Normalfall binnen zwei Tagen)
Folgende Gebühren sind für die Ausstellung der Fahrerbescheinigung und der beglaubigten Abschrift zu entrichten:
- für den Antrag gemäß § 14 TP 6 Abs 1 Gebührengesetz Euro 14,30
- für die Bescheinigung gemäß § 14 TP 14 Abs 1 Gebührengesetz Euro 14,30
- für die Bescheinigung gemäß TP 3 BVerwAbgV Euro 2,10
- für die beglaubigte Abschrift gemäß § 14 TP 14 Abs 1 Gebührengesetz Euro 14,30
- für noch nicht vergebührte Beilagen, je Beilage Euro 3,90
Kontaktdaten
Verkehrsrecht
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Römerstraße 22, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 21205
F +43 5574 511 921295
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.