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EU-Lizenzen und Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr

EU-Lizenzen:

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Gütern im EWR-Raum und der Schweiz ist neben einer österreichischen Konzession auch das Vorhandensein einer EU-Lizenz erforderlich.

Voraussetzungen für die Ausstellung einer EU-Lizenz:

Besitz einer Konzession zur Ausübung des Mietwagengewerbes mit Omnibussen, des Ausflugwagengewerbes oder einer Kraftfahrlinienkonzession oder einer Konzession zur grenzüberschreitenden Güterbeförderung und das Vorliegen aller Konzessionsvoraussetzungen.

Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr:

Das Amt der Landesregierung erteilt Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr in und durch die Länder Schweiz, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien und kontrolliert deren ordnungsgemäße Verwendung. 

Kontaktdaten

Verkehrsrecht

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Römerstraße 22, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 21205

F +43 5574 511 921295

verkehrsrecht@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.

Weitere Informationen

Für die Ausstellung derartiger Erlaubnisse (EU-Lizenzen) ist das Amt der Vorarlberger Landesregierung zuständig.