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Fahrlehrer- und Fahrschullehrerberechtigungen

Antrag auf Erteilung einer Fahr(schul)lehrerberechtigung

Für die Erteilung von Fahrlehrer- und Fahrschullehrerberechtigungen sind seit 01.08.2002 die Bezirkshauptmannschaften zuständig.

Den diesbezüglichen Antrag (Online Formular) finden Sie hier:

Kontaktdaten

Verkehrsrecht

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Römerstraße 22, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 21205

F +43 5574 511 921295

verkehrsrecht@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.