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Fachverbandsförderung

Das Land Vorarlberg verfolgt mit dem in der Fachverbandsförderungsrichtlinie beschriebenen Fördersystem das Ziel, die Sport-Fachverbände des Landes durch eine wirkungsorientierte, quantitative und qualitative Förderung weiterzuentwickeln.
Zur Zielerreichung wurden in der Sportstrategie 2025 grundlegende Handlungsprinzipien definiert u.a. Fokussierung, Vereinfachung und Leistungsorientierung.

Gemäß dem strategischen Grundsatz „Einfachheit“ wird die Förderung der Sport-Fachverbände des Landes in der Abwicklung stark vereinfacht. Mit dem in der Richtlinie beschriebenen Fördersystem verfolgt das Land Vorarlberg das Ziel, die Sport-Landesfachverbände durch
eine qualitative (finanzielle) und quantitative (begleitende) Förderung weiterzuentwickeln.

Termine und Fristen

Die Anträge für die „Förderung für separat abrechenbare Kosten“ sind:
        a) Entsendungen zu Österreichischen Meisterschaften
        b) Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
        c) Fachverbandsprojekte
und müssen mind. 4 Wochen im Voraus mittels Onlineformular eingereicht werden.

 

Fachverbandsförderung 2024
Das Ansuchen für die Fachverbandsförderung 2024 kann bis spätestens 30. September 2023 eingereicht werden.
Der Budgetantrag für das Jahr 2024 ist diesem Ansuchen beizulegen.

Rechtsgrundlagen

siehe Richtlinie

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Vorarlberger Sport-Landesfachverbände, die ihren Sitz in Vorarlberg haben und vom Land Vorarlberg als förderwürdig anerkannt sind. Die Anerkennung des Sport-Landesfachverbandes orientiert sich an der Anerkennung des jeweiligen Bundesverbandes durch die Österr. Bundessportorganisation (BSO) bzw. der Bundes-Sport GmbH. Die Sport-Landesfachverbände haben folgende Förderungsvoraussetzungen zu erfüllen:

  • Der Sport-Landesfachverband besteht aus mindestens 3 Mitgliedsvereinen. Es obliegt dem Sportreferat Vorarlberg unter besonderen Umständen Sport-Landesfachverbände mit weniger als 3 Mitgliedsvereinen als förderungswürdig anzuerkennen z.B. geographischen Gegebenheiten,…).
  • Fristgerechte Vorlage aller der vom Sportreferat Vorarlberg angeforderten Unterlagen (z.B. Belegaufstellungen, Fachverbandbudgets, Fragebogen, Jahresabschlüsse, Evaluierungen…).
  • Teilnahme an verpflichtenden Informationsveranstaltungen.
  • Die Aufbringung jener finanziellen Mittel, welche der Verband zu leisten hat, muss sichergestellt sein (Budgetplan mit Ausgaben und Einnahmen Darstellung kann vom Sportreferat eingefordert werden).

Zuständige Stelle

Fachverbandsunterstützung durch das Olympiazentrum Vorarlberg: 
Werner Grabherr steht den Vorarlberger Fachverbänden als Erst-Ansprechpartner zur Verfügung.

Kontaktdaten

Sportreferat

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 24312

F +43 5574 511 924395

sport@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.