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Brexit – Goodbye United Kingdom!

Das Vereinigte Königreich ist seit 1. Februar 2020 nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgearbeitete Austrittsabkommen ist am 1. Februar 2020 in Kraft getreten. Es enthält unter anderem aufenthaltsrechtliche Regelungen und nimmt auch auf die unionsrechtlichen Grundfreiheiten Bezug. Der im Austrittsabkommen festgelegte Übergangszeitraum, in welchem der EU-Rechtsbestand weiterhin auf das Vereinigte Königreich anwendbar blieb, endete am 31. Dezember 2020. Die Verhandlungen über ein separates Abkommen, das die Partnerschaft der beiden Player regelt, konnten Ende Dezember 2020 abgeschlossen werden. Seit 1. Jänner 2021 wurde dieses Handels- und Kooperationsabkommen vorläufig angewendet; am 1. Mai 2021 ist es endgültig in Kraft getreten.

Inhalte des Austrittsabkommens

Das Austrittsabkommen bleibt weiterhin in Kraft. Es hat einerseits den abgelaufenen Übergangszeitraum geregelt, andererseits im Hinblick auf das Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen zukommende Aufenthaltsrecht und die unionsrechtlichen Grundfreiheiten über den Übergangszeitraum hinausreichende Regelungen getroffen. Ebenfalls ist das Nordirland-Protokoll Bestandteil des Austrittsabkommens.

Ein FAQ-Dokument der Europäischen Kommission zum Austrittsabkommen ist hier abrufbar. 


Protokoll zu Irland und Nordirland

Das Nordirland-Protokoll gilt seit dem 1. Januar 2021. Dieses wurde zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union vereinbart, um eine harte Grenze zwischen Irland und Nordirland zu vermeiden, das Karfreitagsabkommen (Abkommen von Belfast) von 1998 zu schützen sowie die Integrität des EU-Binnenmarktes für Waren zu gewährleisten. 

Nordirland, das weiterhin Teil des Zollgebietes des Vereinigten Königreichs ist, unterliegt demnach einer begrenzten Anzahl von EU-Vorschriften über den Binnenmarkt für Waren und die Zollunion. Die in Nordirland geltenden Binnenmarktvorschriften der EU umfassen u.a. Rechtsvorschriften über Waren (z.B. Industriegüter, Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse sowie medizinische Hilfsgüter), Gesundheits- und Pflanzenschutzvorschriften für Veterinärkontrollen, Vorschriften für die landwirtschaftliche Erzeugung, Bestimmungen über Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer auf Waren etc. 

Im Juni 2022 hat die Europäische Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich wegen Nichteinhaltung wesentlicher Teile des Nordirland-Protokolls eingeleitet. 

Ein FAQ-Dokument der Europäischen Kommission zum Nordirland-Protokoll ist hier abrufbar. 

Umfassendes Handels- und Kooperationsabkommens

Gesamthaft konnten drei Abkommen finalisiert werden. Ein Abkommen über Handel und Zusammenarbeit, ein Abkommen über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen, das die Weitergabe von EU-Verschlusssachen regelt und ein Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie.

Das Handelsabkommen sieht vor, dass auch künftig keine Zölle und Mengenbeschränkungen gelten. Um auch einen fairen Wettbewerb zu garantieren, haben die Vertragspartner weitreichende Regelungen im Bereich der Staatlichen Beihilfe und Standards im Verbraucherschutz, Arbeitnehmerschutz und im Umwelt- und Klimabereich vereinbart. Darüber hinaus konnten sich beide Seiten auch auf einen Kooperationsrahmen betreffend Dienstleistungen, Berufsqualifikationen, Umwelt- und Energiefragen, Luft-, See und Schienengüterverkehr, öffentliche Beschaffung und Forschung einigen. Das Abkommen begründet zudem eine enge Sicherheitspartnerschaft und enthält Datenschutzregelungen. Die Vertragsparteien konnten sich auch im lange umstrittenen Bereich der Fischerei einigen. Dem Wunsch der Europäischen Union nach gemeinsamen Regelungen für die Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik ist das Vereinigte Königreich leider nicht nachgekommen.

Partnerschaftsrates zur Überwachung des Abkommens

Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich haben vereinbart, einen Partnerschaftsrat einzurichten, der die Verwirklichung der Ziele des Abkommens überwacht. Das Gremium soll sich künftig mit allen Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung, Anwendung und Auslegung des Abkommens befassen.

Ein FAQ-Dokument der Europäischen Kommission zum Handels- und Kooperationsabkommen ist hier abrufbar.

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