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Zurück Vergütung des Verdienstentganges nach dem Epidemiegesetz aufgrund COVID-19

Vergütung des Verdienstentganges nach dem Epidemiegesetz aufgrund COVID-19

Antrag auf Vergütung des Verdienstentganges für Unselbständige

Seit dem 03.10.2023 sind Anträge auf Vergütung des Verdienstentganges im Zusammenhang mit COVID-19 jedenfalls verfristet.

Beachten Sie, dass Anträge auf Vergütung des Verdienstentganges, welche ab dem 01.01.2023 eingebracht werden, der Gebührenpflicht nach dem Gebührengesetz unterliegen. Gleiches gilt für Beschwerden und Vorlageanträge an das Landesverwaltungsgericht.

Das Online-Formular steht nur noch für Korrekturen zu bereits eingebrachten Anträgen zur Verfügung.

Sollte Ihnen das Ausfüllen des Online-Formulars nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an verdienstentgang@vorarlberg.at oder an die Rufnummer T +43 5574 511 28505.

 

Antrag auf Vergütung des Verdienstentganges für Selbständige

Seit dem 03.10.2023 sind Anträge auf Vergütung des Verdienstentganges im Zusammenhang mit COVID-19 jedenfalls verfristet.

Beachten Sie, dass Anträge auf Vergütung des Verdienstentganges, welche ab dem 01.01.2023 eingebracht werden, der Gebührenpflicht nach dem Gebührengesetz unterliegen. Gleiches gilt für Beschwerden und Vorlageanträge an das Landesverwaltungsgericht.

Für allfällige Korrekturen zu bereits eingebrachten Anträgen verwenden Sie bitte folgenden Link. oder wenden Sie sich an verdienstentgang@vorarlberg.at oder an die Rufnummer T  +43 5574 511 28505.

Weitere Kontaktinformationen

Bezirkshauptmannschaft Bludenz - Abteilung COVID-19 Entschädigungen (XI)

Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz

T +43 5574 511 28505

F +43 5574 511 928595

verdienstentgang@vorarlberg.at

 

 

Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Abteilung COVID-19 Entschädigungen (XI)

Bahnhofstraße 41, 6901 Bregenz

T +43 5574 511 28505

F +43 5574 511 928595

verdienstentgang@vorarlberg.at

 

 

Bezirkshauptmannschaft Dornbirn - Abteilung COVID-19 Entschädigungen (XI)

Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn

T +43 5574 511 28505

F +43 5574 511 928595

verdienstentgang@vorarlberg.at

 

 

Bezirkshauptmannschaft Feldkirch - Abteilung COVID-19 Entschädigungen (XI)

Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch

T +43 5574 511 28505

F +43 5574 511 928595

verdienstentgang@vorarlberg.at