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Zulage an Personen in der 24-Stunden-Betreuung

Die Landesregierung gewährt an selbständige Betreuerinnen und Betreuer in der 24-Stundenbetreuung unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag eine einmalige Zulage in der Höhe von € 500,–.
Der Antrag ist von der Betreuerin bzw. dem Betreuer unter Verwendung des Antragsformulars grundsätzlich bei der Agentur einzubringen. Jene Betreuerinnen und Betreuer, die über keine Agentur vermittelt werden, können den Antrag bei der Wohnsitzgemeinde einbringen. 

Neben dem Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses im Sinne des § 1 Abs. 1 des Hausbetreuungsgesetzes ist Voraussetzung für die Erlangung der Zulage, dass ein nach dem 15.03.2020 beendeter regulärer Turnus über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen verlängert wurde. Weiters sind für Einreisen nach dem 07.05.2020 zwei COVID-19 Testungen nachzuweisen. Wurde eine PCR-Testung in einem ausländischen Labor vorgenommen, so ist das Ergebnis der Testung in Kopie dem Antrag beizulegen (Eigenerklärungen, Gesundheitszeugnisse etc. können nicht anerkannt werden). Sollte keine Testung vorliegen, so können fehlende Testungen bis spätestens 31.07.2020 im "Frutzpark", Bundesstraße 18, 6832 Röthis nachgeholt werden.

Der Antrag kann einmal bis spätestens 31.07.2020 gestellt werden. Die Betreuerin oder der Betreuer erhält die Zulage nach Prüfung durch das Amt der Landesregierung durch die Agentur bzw. die Gemeinde in voller Höhe.

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