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Zurück Unabhängiges Kontrollsystem für Energieausweise (UKS-EA)

Unabhängiges Kontrollsystem für Energieausweise (UKS-EA)

Das UKS-EA unterstützt die Qualität ausgestellter Energieausweise in Vorarlberg.

Hintergrund

Entsprechend dem Baugesetz §49b hat das Amt der Vorarlberger Landesregierung Energieausweise (EA) stichprobenartig zu überprüfen. Diese Vorgabe basiert auf der Richtlinie 2010/31/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) Artikel 1, Abs.(2), Lit.(g).


Ziel / Intention

Das unabhängige Kontrollsystem soll die Qualität der ausgestellten Energieausweise unterstützen (siehe auch Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) Erwägungsgrund 27).


Inhalt der Prüfung

Die Prüfung eines Energieausweises erfolgt entsprechend der folgenden 5 Hauptkriterien:

Formale Kriterien

Umfassen eine erste grundlegende Beurteilung des EAs.

Hierbei wird geprüft ob alle notwendigen Teile zu einem EA verfügbar sind bzw. ob alle Unterlagen stimmig sind. Dazu gehören unter anderem folgende Prüfungen:

  • stimmen etwaige Verweise auf Plangrundlagen,
  • passt der technische Anhang mit der originalen Berechnungsdatei überein,
  • verfügt die EA-Erstellende Person über eine aufrechte Befugnis,
  • wurde eine etwaige Zonierung korrekt im EA umgesetzt,
  • wurden Teilergebnisse aus externen Berechnungstools nachvollziehbar dokumentiert und verfügbar gemacht (T-Sol, Polysun, etc.).

Die fachliche Beurteilung der Inhalte erfolgt anschließend in der Regel in einem der nachfolgenden Bereiche.

grundlegende Angaben/Festlegungen

Darunter fallen Angaben welche auf die Berechnungsergebnisse keinen Einfluss haben sowie weitere grundlegen Angaben, welche nicht eindeutig dem Bereich Hülle oder Haustechnik zuordenbar sind (wie z.B. Adresse soweit verfügbar, Grundstücksnummer, Nutzungsprofil, Seehöhe und Ähnliches. Diese Angaben sind wichtig für die Prüfung, sie die Basis für die Berechnungsergebnisse bereitstellen.

Hülle

Die Hülle umschließt alle Bereiche zur Ermittlung des Heizwärmebedarfs und seiner Teilergebnisse (wie z.B.: Geometrie, Bauteilflächen, Bauteilaufbauten, Verschattungsberechnung, etc.).

Haustechnik

Die Haustechnik umfasst die inhaltliche Beurteilung aller haustechnischen Komponenten (wie z.B.: Raumwärme, Warmwasser, Solarsysteme, mechanische Lüftungen, Kühlung, etc.).

ergänzende Ausarbeitungen

Umfasst ergänzende Untersuchungen welche nur bedingt in Zusammenhang mit den Kernergebnissen (CO2eq, PEB, HWB) eines EA stehen. Darunter fallen eine etwaige Alternativenprüfung, Empfehlungen zur Verbesserung, die Beurteilung des sommerlichen Wärmeschutzes, etc.


Abwicklung

Fortlaufend wird eine Stichprobe an Energieausweisen einer Prüfung unterzogen. Über das Ergebnis der Prüfung werden u.a. die EA erstellenden Firmen informiert. Zudem werden die Erkenntnisse in einem Jahresbericht zusammengefasst.

Die Prüfungen selbst werden durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie durch das Energieinstitut Vorarlberg im Auftrag der Vorarlberger Landesregierung durchgeführt. Die Kommunikation und Abwicklung erfolgt weitestgehend digital u.a. über die Emailadressen info@UKS-Vlbg.at sowie UKS@vorarlberg.at.

Kontaktdaten

Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 26105

F +43 5574 511 926195

wirtschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.

Weitere Kontaktinformationen

UKS@vorarlberg.at oder info@UKS-Vlbg.at