Aufgaben der Abteilung Soziales und Integration
Herzlich Willkommen auf der Übersichtsseite der Abteilung Soziales und Integration (IVa). Unsere Abteilung und ihre Fachbereiche unterstützen Bürgerinnen und Bürger sowie unsere zahlreichen Partner auf vielseitige Weise. Neben diversen Fördermöglichkeiten umfasst dies vor allem die Koordination sowie Unterstützung von nachhaltigen Prozessen im Sozialbereich des Landes. In insgesamt sechs Geschäftsfeldern - Senioren und Pflegevorsorge, Existenzsicherung, Chancengleichheit und Behinderung, Sozialpsychiatrie und Sucht, Kinder- und Jugendhilfe sowie Integrationsangelegenheiten - ist die Abteilung „Soziales und Integration“ Schnittstelle und Impulsgeber.
Das aktuelle Aufgabenspektrum der Abteilung umfasst insbesondere folgende Aufgaben und Bereiche:
Zentrale Aufgabe im Fachbereich Senioren und Pflegevorsorge ist es, ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote und Einrichtungen für Betreuung und Pflege zu unterstützen und zu fördern. Es wird auch die Präventionsarbeit für ein gesundes Altern unterstützt.
Zuschuss zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Betreute Seniorenwohngemeinschaften
Der Fachbereich Existenzsicherung unterstützt die Bezirkshauptmannschaften in fachlicher Hinsicht und achtet auf einen einheitlichen Vollzug der Sozialhilfe. Eine weitere wesentliche Aufgabe ist die Koordination und die Organisation der Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden. Das Land Vorarlberg unterstützt zudem mit dem unselbständigen Härte-Fonds, dem Vorarlberger Sozialwerk, besonders in Not geratene Haushalte. Zudem ist es Aufgabe des Fachbereiches Existenzsicherung die sozialen Dienstleistungsangebote in Kooperation mit Gemeinden und Sozialeinrichtungen im Sinne einer bedarfsgerechten Steuerung laufend zu begleiten und weiter zu entwickeln sowie eine professionelle Förderungsabwicklung sicherzustellen (z.B. Heizkostenzuschuss, Wohnungslosenhilfe, Schuldenberatung, Familienhilfe, Krisenintervention, uvm.). Alle diese Leistungen sind auf die Vermeidung von Armut und sozialer Ausgrenzung ausgerichtet.
Heizkostenzuschuss
Leistbares Mittagsessen
Aufgabe des Fachbereiches Chancengleichheit ist es Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen aus Mitteln des Sozialfonds durch die Integrationshilfe zu fördern und zu unterstützen, um ihnen eine umfassende Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Vorarlberg hat in den vergangenen 30 Jahren zahlreiche Hilfsangebote auf- und ausgebaut und einen hohen Versorgungsstand erreicht.
Psychische Erkrankungen können als akute Krise nur ein einziges Mal im Leben vorkommen, unter besonderer Belastung mehrfach auftreten oder auch schleichend beginnen und mit anhaltenden Beeinträchtigungen einhergehen. Vorarlberg hat in den vergangenen 30 Jahren zahlreiche Hilfsangebote auf- und ausgebaut und einen hohen Versorgungsstand erreicht.
Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung. In jenen Fällen, in denen eine angemessene Erziehung oder der Schutz von Kindern vor jeglicher Form von Gewalt nicht gewährleistet ist, hat die Kinder- und Jugendhilfe für die entsprechende Förderung und den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu sorgen.
Kooperationsstandard - Kinder und Jugendliche in suchtbelasteten Familien
Die Koordinationsstelle für Integrationsangelegenheiten nimmt entlang des Vorarlberger Integrationsleitbildes „Gemeinsam Zukunft gestalten“ die Steuerung und Gestaltung der Integrationsarbeit im Kontext von Migration wahr. Mit dem Schnittstellenmanagement zwischen den betroffenen Integrationsakteuren trägt sie maßgeblich zu einer gemeinsamen Entwicklung und Akkordierung der vielfältigen Integrationsmaßnahmen und -aktivitäten im Land Vorarlberg bei.
Sozialpolitische Angelegenheiten
Übersicht der aktuellen Rechtsgrundlagen der Abteilung Soziales und Integration
Kontaktdaten
Soziales und Integration
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 24105
F +43 5574 511 924195
soziales-integration@vorarlberg.at
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.