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Zurück Energieförderung Richtlinie 2023/2024

Energieförderung Richtlinie 2025

Diese Richtlinie tritt am 01.01.2025 in Kraft und am 31.12.2025 außer Kraft.
In der Energieförderungsrichtlinie ist die Förderung für Thermischen Solaranlagen, Holzheizungen und Hausanschluss an Nahwärmesysteme, Elektrisch betriebene Heizungswärmepumpen und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (WRG) in bestehenden Wohnbauten geregelt.

Im Rahmen der Energieförderungsrichtlinie 2025 werden folgende Maßnahmen gefördert:

Förderwerber sind natürliche und juristische Personen, die eine förderfähige Maßnahme im Bundesland Vorarlberg durchführen. Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen und von der Größe des Objektes. Die förderbaren Maßnahmen dürfen ausschließlich der privaten Nutzung dienen und die betroffenen Wohnhäuser und Wohnungen müssen ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz). Ferienwohnungen sowie Zweitwohnsitze sind nicht förderbar.

Ob sich ein Objekt im Nahwärmeversorgungsgebiet befindet, kann hier abgerufen werden.

Die vollständigen Förderbedingungen und Förderhöhen finden Sie in der Energieförderungsrichtlinie 2025 in der untenstehenden Infobox.

Hinweise:

  • Zusatzförderungen der Gemeinden: Manchen Gemeinden gewähren zusätzliche Förderungen zu jenen des Landes. Informationen erhalten Sie auf Ihrem Gemeindeamt oder beim Energieinstitut Vorarlberg.
  • Förderung von Gewerbebetrieben: Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger und Energieeffizienzmaßnahmen in gewerblich genutzten Objekten werden von der Kommunalkredit KPC gefördert.

Kontaktdaten

Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

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