Asset-Herausgeber

Zurück E-Mobilität

Elektromobilität

Für Private, Gebietskörperschaften und Betriebe

Landesförderungen für Elektomobilität

Das Land Vorarlberg gewährt umfangreiche Unterstützungen für den Ausbau der Elektromobilität. Folgende Maßnahmen werden derzeit gefördert:

  • E-Ladeinfrastruktur für bestehende Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen
  • Elektrofahrzeuge im öffentlichen Interesse
  • Elektro-Kleinbusse und leichte E-Nutzfahrzeuge für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine

Die Richtlinien und Antragsformulare finden Sie im untenstehenden Downloadbereich

Die Förderungen sind mit der Elektromobilitätsförderung des Bundes kombinierbar.
 


Bundesförderungen für Elektromobilität

Eine Zusammenstellung der Bundesförderungen für E-Mobilität erhalten Sie auf der Website der Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting (KPC): Abwicklungsstelle für E-Mobilitätsförderungen des Bundes

Bei Fragen zur Bundesförderung wenden Sie sich bitte direkt an die Abwicklungsstelle KPC:

Serviceteam E-Mobilität:
T: 01 31 6 31-747
E: e-mobilitaet@kommunalkredit.at
 


Beratungen

Bei Fragen zum Thema Elektromobilität wenden Sie sich bitte an das Energieinstitut Vorarlberg:

Beratungen für Betriebe und Gemeinden
T: 05572 31 202-111
E: mobilitaetstelefon@energieinstitut.at  
Internet: Info- und Beratungsangebote des Energieinstituts

Beratungen für Bürger:innen:
Beratungen des Energieinstituts für Bürger:innen
 


Weitere Informationsangebote zum Thema Elektromobilität

Mit dem Thema Elektromobilität sind vielfältige Fragen verbunden für Nutzer:innen und Betreiber:innen verbunden.

Landesbroschüre Umwelteffekte von Elektromobilität
Online-Ladestellenverzeichnis der E-Control

Kontaktdaten

Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 26105

F +43 5574 511 926195

wirtschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.