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Zuschuss des Landes zur häuslichen Betreuung und Pflege

Zuschuss des Landes zur häuslichen Betreuung und Pflege - In Leichter Sprache

Der Zuschuss des Landes ist ein zusätzlicher Geldbetrag
für die Betreuung und Pflege Zuhause.

Wer kann um diesen Zuschuss ansuchen?

  • Personen, die Pflegegeld der Stufe 5 oder höher bekommen.
  • Personen, die Geld für die Betreuung und Pflege
    aus dem Ausland bekommen.
    Es muss ein ähnlicher Pflegeaufwand wie die Pflegestufe 5
    oder höher sein.
  • Personen, die Betreuung und Hilfe im Umfang der Pflegestufe 5
    oder höher brauchen.

Die Person, die ansucht, muss ihren Haupt-Wohnsitz
oder ihren Aufenthalt in Vorarlberg haben.

Wer kann nicht um diesen Zuschuss ansuchen?

  • Personen, die in einem Pflegeheim leben.
  • Personen, die eine 24-Stunden-Betreuung haben

 

Der Antrag ist bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz einzubringen und wird dort bearbeitet.

 

 

Kontaktdaten

Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Soziales

Postanschrift: Bahnhofstraße 41, 6900 Bregenz

Standortanschrift: Bahnhofstraße 41, 6900 Bregenz

T +43 5574 4951 52414

F +43 5574 511 952095

bhbregenz@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung