Siedlungswasserwirtschaft – Landesförderung
Landesförderung für Investitionen in die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung,
Förderantrag und -abwicklung
Für die Umsetzung von Planungs- und Baumaßnahmen in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung kann auf Antrag eine Landesförderung nach den Bestimmungen der Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft des Landes Vorarlberg gewährt werden.
Kontaktdaten
Wasserwirtschaft
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 27405
F +43 5574 511 927495
wasserwirtschaft@vorarlberg.at
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 7.30 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16.30 Uhr sowie am Freitag von 7.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.
Weitere Informationen
Hier finden Sie die Förderungsrichtlinien des Bundes für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2022.
Die Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft Stand 2024 sind inhaltlich unverändert zum Stand 2023 geblieben.
Downloads
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Förderungsrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft Land Vorarlberg 2024.pdf (0.2 MB)
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Anlage A zur Förderungzusage SWW Land Vorarlberg.pdf (0.1 MB)
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Anlage A Var 1 zur Förderungzusage SWW Land Vorarlberg Notstrom_AWPlan.pdf (0.1 MB)
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Betriebskostenförderung AWE_Bemessungsgrundlagen Land Vorarlberg2024.pdf (0.2 MB)
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Siedlungswasserbau_Notstromaggregate_Förderung Land_Vorgaben_12_2021 (0.1 MB)
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Handlungsempfehlungen_Blackout_Wasserwirtschaft_2022-11-04.pdf (0.2 MB)