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L188 Montafoner Straße, Umfahrung Lorüns; Veröffentlichung des Straßenkorridors

Die Landesregierung hat in ihrer 11. Sitzung vom 28.03.2023 gemäß § 8 des Straßengesetzes der Straßenkorridor für die geplante „Umfahrung Lorüns“ beschlossen. Dieser Korridor ist Planungsgrundlage für Verordnungen zur Erklärung dieser Straße als Landesstraße.

Der Korridor „Mitte“ dient der Umsetzung einer Entlastungsstraße für die Ortsdurchfahrt Lorüns. Dieser Korridor entspricht im Wesentlichen einer Parallelverlegung der Bestandsstraße zwischen Montafonerbahn und der Ill.

Gemäß § 11 Straßengesetz liegt die planliche Darstellung der von der Landesregierung beschlossenen Straßenkorridore samt der zusammenfassenden Erklärung beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf. Überdies wird sie hiermit auf der Homepage des Landes Vorarlberg für die Allgemeinheit abrufbar gehalten.

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