Förderung für die ganztägige Schulform (GTS)
Informationen für Schulerhalter
Zielsetzung
Das Ziel des Landes ist es, ein flächendeckendes Tagesbetreuungsangebot durch ganztägige Schulformen und andere Betreuungseinrichtungen für 40 Prozent der Kinder von 6 bis 15 Jahren zu erreichen, das auch außerschulische Betreuungsangebote während der Ferienzeiten (Ferienbetreuung) beinhaltet. Damit dem Betreuungsbedarf in Vorarlberg entsprochen werden kann, sollen sowohl die verschränkten Klassen (Ganztagsklassen) als auch die getrennten Gruppen ausgebaut werden.
Ausbaumaßnahmen
Um den Ausbau der ganztägigen Schulformen weiter voranzutreiben, werden den öffentlichen und privaten Schulerhaltern Mittel aus dem Bildungsinvestitionsgesetz für die Verbesserung der schulischen Infrastruktur und für den Einsatz von qualifiziertem Personal im Freizeitteil der ganztägigen Schulform zur Verfügung gestellt. Neben der Förderung des Freizeitteils der ganztägigen Schulform werden auch die Lernzeiten bereits durch den Bund finanziert. Darüber hinaus wird der Erhalt und Ausbau der ganztägigen Schulformen im Rahmen einer Personalkostenförderung des Landes zusätzlich gefördert.
Folgende Förderungen aus Bundes- und Landesmitteln sind im Bereich der ganztägigen Schulformen vorgesehen:
- Förderung der Infrastruktur für die GTS
- Förderung der Personalkosten im Freizeitteil der GTS
- Förderung der zusätzlichen Personalkosten für die Betreuung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Freizeitteil der GTS
- Personalkostenförderung für die Ferienbetreuung an GTS-Standorten
Nähere Informationen zu den Förderungsvoraussetzungen finden Sie unter:
- Bildungsinvestitionsgesetz
- Richtlinien zum Bildungsinvestitionsgesetz
- Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung von Schulkindbetreuungen
Die neue Richtlinie zur Förderung von Schulkindbetreuungen ist am 01.01.2024 in Kraft getreten und ersetzt die vorangegangene Richtlinie vom 04.05.2023.
Bestimmung einer Schule als ganztägige Schulform
Bitte beachten Sie, dass das Vorliegen der Bewilligung der Bildungsdirektion (über die Bestimmung einer Schule als ganztägige Schulform) eine Förderungsvoraussetzung für die Gewährung von Bundes- und Landesmitteln darstellt.
Nähere Informationen zur Bestimmung einer Schule als ganztägige Schulform finden Sie hier.
Die FAQs (häufig gestellten Fragen) zur ganztägigen Schulform finden Sie hier.
Die aktuellen Ansprechpartner*innen und Formulare finden sie unter:
Kontaktdaten
Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 22105
F +43 5574 511 922195
bildung.gesellschaft@vorarlberg.at
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.