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Grund-Versorgung von hilfs- und schutz-bedürftigen Fremden

Grund-Versorgung von hilfs- und schutz-bedürftigen Fremden - In Leichter Sprache

Es gibt Menschen, die in unser Land kommen und gar nichts haben.
Sie bekommen auch von niemandem Hilfe.
Diese Menschen bezeichnet man als hilfs-bedürftig oder schutz-bedürftig.
Für diese Menschen ist das Land Vorarlberg zuständig.

Diese Fremden bezeichnet man als Flüchtlinge.
Die meisten von ihnen möchten bei uns Asyl beantragen.

Wer ist hilfs-bedürftig?

  • Menschen, die ihren Lebens-Unterhalt wie Essen und Wohnen
    nicht bezahlen können.

Sie haben kein Geld für einen Arztbesuch,
bei einer Schwangerschaft und für eine Geburt.

Sie haben kein Geld für ein Begräbnis.

Es gibt keine anderen Menschen oder Institutionen, die sie unterstützen.

  • Menschen, die mit ihren großen Schwierigkeiten im Leben nicht mehr zurecht kommen. Und die auch nicht von anderen Menschen oder Institutionen unterstützt werden.

Wer ist schutz-bedürftig?

  • Fremde, die einen Asyl-Antrag gestellt haben.
    Dieser Asyl-Antrag ist noch nicht fertig bearbeitet.
  • Fremde, die einen Asyl-Antrag gestellt haben.
    Aber der Antrag ist negativ.
    Das bedeutet, sie bekommen kein Aufenthalts-Recht
    und dürfen nicht in Österreich leben.
    Sie können aber auch nicht in das Land zurück, aus dem sie kommen.
  • Fremde, die ein Aufenthalts-Recht in Österreich haben.
  • Fremde, ohne Aufenthalts-Recht, die nicht in ihr Land zurück können.
  • Fremde, die in Haft müssen.
  • Fremde, die ab dem 1. Mai 2004 Asyl in Österreich bekommen haben. Sie erhalten während der ersten 4 Monate die Grund-Versorgung.

Was ist die Grund-Versorgung?

Hilfs- und Schutz-bedürftige Personen werden durch das Land Vorarlberg mit allem Notwendigen versorgt.

Das gehört alles zur Grund-Versorgung:

  • Wohnen
  • Geld für Essen, andere wichtige Dinge und ein Taschengeld
  • Bekleidung
  • Hilfe bei Krankheit

Wenn es nötig ist, bekommen manche Menschen noch zusätzlich Hilfe.
Zum Beispiel:

  • Unterstützung, wenn ein Mensch pflegebedürftig ist.
  • Das Land übernimmt die Kosten für Behörden und Ämter.
  • Schülerinnen und Schüler bekommen alle wichtigen Dinge für die Schule.
  • Manche Menschen brauchen eine Unterstützung für den Tages-Ablauf.
  • Das Land übernimmt die Kosten für ein Begräbnis.

Zusätzlich bietet das Land Vorarlberg kostenlose Deutsch-Kurse.
Diese werden von der Caritas Vorarlberg angeboten.

Rückkehr und Integrations-Hilfe der Caritas
Es gibt Beratung und finanzielle Unterstützung für Menschen,
die doch keinen Asyl-Antrag stellen und zurück in ihr Land möchten.

Hier die Kontakte der Caritas Vorarlberg
Tel: +43 (0) 5522 200 1721 oder Tel: +43 (0) 5522 200 1722   
E-Mail rueckkehrhilfe-vlbg@caritas.at

Diese Leistungen bietet die Caritas:

  • Besprechung der genauen Situation der Flüchtlinge.
  • Klärung der Situation im Land, aus dem die Flüchtlinge kommen?
    Dieses Land bezeichnet man als Herkunfts-Land-
  • Mithilfe bei der Beschaffung der notwendigen Reise-Papiere.
  • Was ist wichtig, um im Herkunfts-Land leben zu können?
  • Einen Geld-Betrag, wenn die Flüchtlinge ausreisen.
    Einen zweiten Geld-Betrag gibt es nach einem Jahr.
    Dafür braucht es einen Bericht über das letzte Jahr
    aus dem Herkunfts-Land.
  • Begleitung der Flüchtlinge nach der Rückkehr ins Herkunfts-Land.

Die Grund-Versorgung in Vorarlberg übernehmen die Caritas, das Rote Kreuz und die Firma ORS Service GmbH.