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Zurück Förderungsübernahme (Neubauförderung und Sanierungsförderung)

Förderungsübernahme

Wie kann eine bereits bestehende Förderung übernommen werden?


Beim Kauf bzw. bei der Schenkung einer bereits geförderten Wohneinheit kann ein allenfalls noch aufrechter Förderungskredit übernommen werden.

Die Übernahme der Förderungsmittel ist nur möglich wenn das geförderte Objekt dem Eigenbedarf dient, bereits als Mietwohnung gefördert wurde oder ein Wohnrecht für die bisherigen Eigentümer eingeräumt wird.

Zudem werden im Zuge der Übernahme die personenbezogenen Förderungsvoraussetzungen der jeweiligen Richtlinie geprüft. Details hierzu können Sie den Übernahmebestimmungen der Neubauförderungsrichtlinie oder der Wohnhaussanierungsrichtlinie entnehmen.


Bei allen Sachverhalten wird dringend empfohlen, die formalen Voraussetzungen für die Übernahme bestehender Förderungskredite vor Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit der Abteilung Wohnbauförderung (IIId) beim Amt der Landesregierung abzuklären.


Verwenden Sie hierzu bitte den „Übernahmeantrag“, welchen Sie weiter unten bei den Formularen finden.

Ergänzende Förderungen:

Rechtsgrundlagen:
Neubauförderungsrichtlinie in der geltenden Fassung
Wohnhaussanierungsrichtlinie in der geltenden Fassung
Vorarlberger Wohnbauförderungsgesetz in der geltenden Fassung


Sollten Sie Probleme mit dem Download der aktuellsten Formulare haben kann das daran liegen, dass Sie eine ältere Word-Version verwenden. Hier können Sie sich den Kompatibilitäts-Pack herunterladen, welcher das Öffnen der Formulare auch mit älteren Word-Versionen ermöglichen sollte. Außerdem finden Sie alle Formulare auch im Pdf-Format in unserer Formularsammlung.

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Wohnbauförderung

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

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