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Förderung Heizungstausch

Überblick über die bestehenden Förderprogramme des Landes und des Bundes

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die bestehenden Förderprogramme des Landes und des Bundes im Fall eines Heizungstausches für Wohngebäude (Private), Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Förderbar sind ausschließlich klimafreundliche Heizanlagen wie Nahwärmeanschlüsse, Wärmepumpen, Stückholz- oder Pelletsheizungen.
Für Detailinformationen zu den Förderrichtlinien in nachfolgender Auflistung klicken Sie bitte auf die hervorgehobenen Verlinkungen. Sie werden dann auf die Homepage der jeweiligen Förderung weitergeleitet.


Förderung Heizungstausch für Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen

Die Förderung eines Heizungstausches für Betriebe erfolgt im Rahmen der Umweltförderung im Inland (UFI) durch den Bund. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen gefördert werden.

Die Förderhöhe ist von der Art der gesetzten Maßnahme abhängig und beträgt bis zu 50% der förderbaren Kosten. Seitens des Landes wird im Rahmen des Programms „Energiesparen und erneuerbare Energieträger in KMU“ ein Top up in Höhe von 30% der Förderung des Bundes, maximal € 10.000 gewährt. Die Abwicklung der Landes-, und der Bundesförderung erfolgt durch die Kommunalkredit Public Consulting KPC.

In Versorgungsgebieten von Nahwärmeanlagen sind ausschließlich Anschlüsse an Nahwärmeversorgungen förderbar.

Vollständig Informationen zur Förderung erhalten Sie auf der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting


Förderung Heizungstausch für Private

Die Förderung der Installation einer klimafreundlichen Heizung in Wohngebäuden hängt von der Art der installierten neuen Heizung, von der ersetzten bestehenden Heizung, und von der Art der Wohnhauseses ab (Ein-, Zweifamilienhaus, Reihenhaus oder Mehrwohnungshaus ab 3 Wohneinheiten). Für Einkommensschwache Haushalte sind im Förderprogramm „Sauber heizen für Alle“ erhöhte Förderungen möglich. Bei allen Förderungen gilt:

  • Die installierten Heizungen müssen zur Beheizung von ganzjährig im Hauptwohnsitz bewohnten Wohneinheiten eingesetzt werden. Zweitwohnsitze und Ferienwohnungen sind nicht förderbar.
  • In Versorgungsgebieten von Nahwärmeanlagen sind ausschließlich Anschlüsse an Nahwärmeversorgungen förderbar.
  • Verschiedene Gemeinde unterstützen die Installation eines klimafreundlichen Heizsystems zusätzlich. Informationen zu den Förderungen der Gemeinden erhalten Sie auf der Homepage des Energieinstituts

Welche Maßnahme möchten Sie setzten?

1.) Ersatz einer bestehenden klimafreundlichen Heizung durch eine neue Heizung

Wird eine bestehende Holzheizung oder Wärmepumpe durch einen Nahwärmeanschluss, eine Wärmepumpe, eine Stückholzheizung oder eine Pelletsheizung ersetzt, ist eine Förderung im Rahmen der Energieförderung des Landes möglich.

Die Förderung gilt für Ein-, Zweifamilien und Reihenhäuser und für Mehrwohnungshäuser (ab 3 Wohneinheiten).

Die Förderhöhe beträgt 30% der förderbaren Kosten und ist beim Eigenheim mit € 2.000 und bei Mehrwohnungshäusern (ab 3 Wohneinheiten) mit € 1.000 pro Gebäude zuzüglich € 400 pro Wohneinheit beschränkt. Für Luftwärmepumpen gilt jeweils der halbe Fördersatz.

Die vollständigen Informationen zur Energieförderung des Landes erhalten Sie hier.

2.) „Raus aus Öl und Gas“

Wird eine bestehende fossile Heizung oder einer Stromdirektheizung (z.B. Nachtspeicher, Infrarotpaneele, etc.) durch einen Nahwärmeanschluss, eine Wärmepumpe, eine Stückholzheizungen oder eine Pelletsheizung ersetzt, ist eine Förderung im Rahmen von raus aus Öl und Gas“ des Bundes und der Energieförderung des Landes möglich. Als fossile Heizung gelten Öl-, Gas- und Allesbrennerheizungen. Wärmepumpen mit der Energiequelle Außenluft werden ausschließlich im Rahmen von „raus aus Öl und Gas gefördert.

Die Förderung gilt für Ein-, Zweifamilien und Reihenhäuser und für Mehrwohnungshäuser (ab 3 Wohneinheiten). Beide Förderungen können kombiniert werden müssen separat beantragt werden.

Die vollständigen Informationen zur Energieförderung des Landes erhalten Sie hier. Die vollständigen Informationen zum Förderprogramm „raus aus Öl und Gas“ für Ein-, Zweifamilien-, und Reihenhäusern und Mehrwohnungshäusern (mind. 3 Wohneinheiten) finden Sie auf der Homepage der KPC.

3.) „Sauber Heizen für Alle“ - klimafreundliche Heizungen für einkommensschwache Haushalte

„Sauber heizen für Alle“ ist eine gemeinsame Förderaktion zwischen Bund und dem Land Vorarlberg bei dem der Umstieg einkommensschwacher Haushalte auf einen Nahwärmeanschluss, eine Wärmepumpe mit der Wärmequelle Erdreich, Grundwasser oder Außenluft, auf eine Stückholzheizung oder auf eine Pelletsheizung unterstützt wird. Voraussetzung ist, dass ein fossiles Heizsystem oder eine Stromdirektheizung (z.B. Nachtspeicher, Infrarotpaneele, etc.) ersetzt wird. Als fossile Heizsysteme gelten Öl-, Gas-, oder Allesbrennerheizungen.

Förderwerber sind Eigentümer von Ein-, Zwei-, und Reihenhäusern die das betreffende Objekt im Hauptwohnsitz bewohnen. Das Haushaltseinkommen darf € 1.904 netto pro Monat für einen Einpersonenhaushalt nicht überschreiten. Pro zusätzlichem Erwachsenen und pro Kind wird ein Zuschlag gewährt. Eine GIS-Befreiung, eine ORF-Beitrags-Befreiiung oder der Bezug von Sozialhilfe berechtigen ebenfalls zur Teilnahme am Förderprogramm „Sauber Heizen für alle“.

Die Förderhöhe hängt vom eingesetzten Heizsystem ab und beträgt maximal € 37.252.

Die vollständigen Informationen zum Förderprogramm „Sauber heizen für Alle“ erhalten Sie hier.

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Postanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

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T +43 5574 511 26105

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