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Finanzielle Gemeindeaufsicht

Unser Zuständigkeitsbereich umfasst sämtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der finanziellen Aufsicht über die Gemeinden und Gemeindeverbände.

Unser Zuständigkeitsbereich umfasst sämtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der finanziellen Aufsicht über die Gemeinden und Gemeindeverbände (ausgenommen Abgaben- und Gebührenbereich). Im Besonderen sind dies die:
 

  • Erhebung von Einwendungen gegen den Voranschlag:
    Im Rahmen unserer Aufsichtstätigkeit prüfen wir jährlich die Voranschläge und Nachtragsvoranschläge aller Gemeinden und Gemeindeverbände.
     
  • Genehmigung von Beschlüssen:
    Bestimmte Beschlüsse von Gemeinde- und Gemeindeverbandsorganen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Einer derartigen Genehmigung unterliegen unter den im Gesetz genannten Bedingungen unter anderem Beschlüsse über Darlehensaufnahmen, Haftungsübernahmen, Leasingverträge sowie über die Errichtung von wirtschaftlichen Unternehmungen oder Beteiligungen.   
         
  • Aufsichtsbeschwerden in finanziellen Angelegenheiten:
    Mit Inkrafttreten der Novelle des Vorarlberger Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 34/2018 per 1. Jänner 2019 wurde die Möglichkeit zur Einbringung von Aufsichtsbeschwerden bei der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde geschaffen. Weitere Infos finden Sie hier.

Kontaktdaten

Gebarungskontrolle

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Klostergasse 20, 6901 Bregenz

T +43 5574 511 23305

F +43 5574 511 923395

gebarungskontrolle@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.