Asset-Herausgeber

Zurück Förderungen für Klassenreisen zu EU-Institutionen in Brüssel, Straßburg und Luxemburg

Förderungen für Klassenreisen zu EU-Institutionen in Brüssel, Straßburg und Luxemburg

Als Anreiz für die Schulen, Klassenfahrten zu den EU-Institutionen durchzuführen, kann für solche Reisen nach Brüssel, Straßburg und Luxemburg bei der Vorarlberger Landesregierung um eine Förderung angesucht werden.

Die Vorarlberger Landesregierung begrüßt Klassenreisen zu den EU-Institutionen in Brüssel, Straßburg und Luxemburg. Durch Besuche bei den EU-Institutionen setzen sich Jugendliche bzw. junge Erwachsene mit der europäischen Integration auseinander und können ein besseres Verständnis für die europäischen Zusammenhänge und die Bedeutung der europäischen Integration für Vorarlberg entwickeln. Das Land Vorarlberg stellt daher Fördermittel für Klassenreisen nach Brüssel, Straßburg und Luxemburg zur Verfügung. Diese Förderung ist gedeckelt und richtet sich nach dem jährlichen Budgetrahmen.

Förderbedingungen und Antragsformulare

Der Förderantrag ist mittels Antragsformular vor Beginn der Exkursion einzureichen. Die Förderung beträgt bei Exkursionen nach Brüssel und Luxemburg max. 100 Euro pro teilnehmendem/r Schüler/in, bei Exkursionen nach Straßburg max. 60 Euro pro teilnehmendem/r Schüler/in.

Die aktuell gültigen Förderbedingungen und Formulare finden Sie hier:

Tipps für Organisation und Besuchsprogramm

Weitere Fördermöglichkeiten

Das Bundeskanzleramt bietet ebenfalls Fördermöglichkeiten für Klassenreisen nach Brüssel an. Mehr Informationen

Bei Interesse an einem eWandertag nach Brüssel in digitaler Form können Sie sich gerne bei uns unter europa@vorarlberg.at melden.

Kontaktdaten

Europaangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 20305

F +43 5574 511 920395

europa@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb