Europawahlen - EU-Wahl 2024
- Allgemeines
- Europäisches Parlament
- Aktives Wahlrecht für die Europawahl
- Kandidierende Parteien
- Briefwahl
- Wahllokale und Wahlzeiten
- Ergebnisse
- Weitere Informationen
Allgemeines
Mit Bundesgesetzblatt II Nr. 72/2024 wurde die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments kundgemacht. Darin wurde als
Wahltag der 09. Juni 2024 und als
Stichtag der 26. März 2024
bestimmt. Allgemeine Informationen des Bundesministeriums für Inneres zu Europawahlen in Österreich finden Sie hier.
Europäisches Parlament
Informationen zu den Aufgaben des Europäischen Parlaments sowie deren Organisation und Arbeitsweise finden Sie hier.
Aktives Wahlrecht für die Europawahl
Für die Europawahl 2024 wahlberechtigt sind Personen, die
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und, sofern sich ihr Hauptwohnsitz im Ausland befindet, spätestens am 25. April 2024 einen Antrag auf Eintragung in die EU-Wählerevidenz gestellt haben, oder
- die Staatsangehörigkeit eines anderen Unionsstaates besitzen, sofern sie bis spätestens 26. März 2024 die Eintragung in die EU-Wählerevidenz beantragt haben, und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben (somit spätestens am 9. Juni 2008 geboren sind).
Kandidierende Parteien
Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung am 08. Mai 2024 die Wahlvorschläge folgender Parteien abgeschlossen und veröffentlicht:
- Österreichische Volkspartei (ÖVP)
- Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)
- Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) - Die Freiheitlichen (FPÖ)
- Die Grünen - Die Grüne Alternative (GRÜNE)
- NEOS - Das Neue Europa (NEOS)
- DNA - Demokratisch - Neutral - Authentisch (DNA)
- Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ)
Die Bewerberinnen und Bewerber der abgeschlossenen Wahlvorschläge setzen sich wie folgt zusammen: Verlautbarung der Bundeswahlbehörde
Briefwahl
Personen, welche am Wahltag nicht in ihrem zuständigen Wahllokal wählen können (zum Beispiel wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland), haben die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.
Eine Wahlkarte kann persönlich oder schriftlich (z.B. digital über https://www.meinewahlkarte.at/) beantragt werden.
Eine für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens am Wahltag, 17:00 Uhr, per Post, Bote oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte kann auch am Wahltag in einem Wahllokal in ganz Österreich während der Öffnungszeiten und bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17:00 Uhr abgegeben werden.
Wenn Sie Ihre Wahlkarte ab Mitte Mai 2024 persönlich im Gemeindeamt beantragen, können Sie auch direkt nach Aushändigung der Unterlagen per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe steht vor Ort ein Raum bzw. eine Wahlzelle zur Verfügung. Die Wahlkarte kann im Anschluss im Gemeindeamt abgegeben werden.
Wahllokale und Wahlzeiten
Für die Europawahl am 09. Juni 2024 stehen die Öffnungszeiten der Wahllokale in den Gemeinden fest. In der Regel öffnen diese zwischen 07:00 und 08:00 Uhr und schließen zwischen 12:00 und 13:00 Uhr. Detaillierte Informationen über Wahllokale und Wahlzeiten in Vorarlberg finden Sie hier.
Ergebnisse
Ergebnisse des Bundeslandes Vorarlberg der vergangenen Europawahlen finden Sie hier.
Kontaktdaten
Inneres und Sicherheit
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 21105
F +43 5574 511 921195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Europawahl können von der zuständigen Wohnsitzgemeinde oder über die Wahlhotline des Landes 05574/511-21880 eingeholt werden.