Elternbildung für Anbieter
Jede Unterstützung von Eltern ist eine Investition in die Kinder. Das Land Vorarlberg unterstützt Mütter und Väter dabei, ihre Rolle und Verantwortung als Eltern zum Wohl des Kindes als auch zum eigenen Wohl wahrnehmen zu können. Dazu fördert das Land Angebote der Elternbildung auf breiter Ebene sowohl was die Inhalte, Zielgruppen als auch die Träger und Veranstalter betrifft.
Mit der Schaffung eines vielfältigen Angebots wird das Ziel verfolgt, den unterschiedlichen Bedarf der Eltern nach Information, Austausch und Weiterbildung zu Erziehungs- und Familienthemen nachzukommen. Dieser Bedarf unterscheidet sich erheblich, je nachdem in welcher Situation sich die Eltern befinden (Partnerschaft, Anzahl und Alter der Kinder, finanzielle Situation etc.). Bei der Angebotsschaffung setzt das Land auf die Vernetzung aller relevanten Akteurinnen und Akteure im Land.
Leitlinien
- Eltern sind die ersten Erziehenden ihres Kindes und Expertinnen und Experten in Bezug auf ihr Kind.
- Jede Unterstützung von Eltern ist eine Investition in die Kinder.
- Je früher Elternbildung einsetzt, desto mehr Chancen bestehen, dass Eltern diese als Selbstverständlichkeit nutzen.
- Angebote sollten Eltern während der ganzen Elternschaft begleiten können.
- Je nach Lebenssituation der Eltern, ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Bevölkerungsgruppen sind die Angebote entsprechend individuell zu gestalten.
- Angebote sollten verstärkt an die Orte gebracht werden, an denen viele Eltern erreicht werden können.
Zielgruppen
- alle Eltern
- bisher wenig repräsentierte Eltern (Väter, Alleinerziehende, bildungsferne Eltern, Eltern mit Migrationshintergrund, Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen)
Akteure
- Erwachsenenbildungseinrichtungen
- Träger von Elternbildung
- Private Initiativen
- Gemeinden/Regionalverbände
- Land Vorarlberg
- Einrichtungen und Vereine aus dem Kinder-, Jugend- und Familienbereich
- Elternvereine
- Kinderbetreuungseinrichtungen
Mögliche Förderungen für die Anbieter von Elternbildung:
Teilnehmendenförderung:
Gefördert werden alle Weiterbildungsveranstaltungen, die Frauen und Männer in ihrer Aufgabe als Eltern unterstützen sowie Veranstaltungen für Eltern mit Kindern. Nicht gefördert werden Selbsterfahrungsseminare und Kinderprogramme.
Familienpassbesitzende erhalten einen ermäßigten Teilnehmendenbeitrag in Höhe von 30 %. Die dem Anbieter dadurch entstehende Differenz wird im Rahmen dieser Förderung ersetzt.
Weitere Details finden Sie im Leitfaden für die Förderung von Teilnehmenden im Rahmen der Elternbildung (PDF, 275 KB).
Pilotprojekte der Elternbildung:
In Vorarlberg sollen Modelle/Veranstaltungen zur Weiterentwicklung der Erziehungskompetenz von Eltern angeboten werden. Aus diesem Grund werden innovative, niederschwellige Projekte im Bereich der Elternbildung gefördert.
Weitere Details finden Sie im Leitfaden Förderung von Pilotprojekten in der Elternbildung (PDF, 300 KB).
Weitere Informationen: Elternbildungsangebote für Mütter und Väter
Plattform Elternbildung
Veranstaltung vom 21.04.2022 im Raiffeisenforum Friedrich Wilhelm, Dornbirn: Inklusive Region Vorarlberg, Gemeinsam Zukunft gestalten
Elternbildungsanbietende sind wichtige Partnerinnen und Partner im Umsetzungsprozess "Inklusive Region Vorarlberg". Entlang des Vorarlberger Leitbildes Inklusion wurden die gemeinsam Anknüpfungspunkte zur Elternbildung sichtbar gemacht.
Einen Einblick in den Prozess Inklusive Region Vorarlberg und zum Vorarlberger Leitbild Inklusion gab uns Frau Eva-Maria Kogler, MA, Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Soziales und Integration. Hier finden Sie das Protokoll und die Präsentation.
Kontaktdaten
Jugend und Familie
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landwehrstraße 1, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 22175
F +43 5574 511 922195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.