Chancengleichheit und Diversität in der Landesverwaltung
Chancengleichheit zeichnet eine moderne Gesellschaft aus und meint den gleichen Zugang zu Lebenschancen für alle Menschen.
Das strategische Ziel der Landesverwaltung ist eine (Arbeits-)Kultur, die Chancengleichheit ermöglicht.
Grundlagen wie der Rahmenplan geben eine personalpolitische Zielrichtung in der Gestaltung von Rahmenbedingungen für Mitarbeitende und dem Umgang mit Diversität vor. Basierend auf den gesetzlichen Grundlagen und Definitionen werden spezifische Ziele, Handlungsfelder, geplante Maßnahmen und Evaluierungsvorhaben für die im Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetz definierten Diversitätsdimensionen Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Lebensalter, sexuelle Orientierung und besondere Bedürfnisse auf Grund von Erkrankungen und Behinderung zusammengestellt.
Beispielsweise gibt es Maßnahmen und Angebote zu einer gelingenden Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Kinder, Pflege,…), der Steigerung des Frauenanteils in Führungspositionen, dem respektvollen und wertschätzende Umgang in der Landesverwaltung mit Menschen unterschiedlicher kultureller oder religiöser Hintergründe und vieles mehr.
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