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Pferdefleisch

Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft.

In jüngster Zeit wurden in verschiedensten EU-Staaten, auch in Österreich, unzulässige Beimengungen von Pferdefleisch in tierischen Lebensmitteln oder in Lebensmitteln mit tierischen Bestandteilen festgestellt. Aus aktuellem Anlass werden daher im Umweltinstitut derzeit verstärkt Proben auf Beimengungen von Pferdefleisch untersucht.

Lebensmittel können die verschiedensten Tierarten als Bestandteil enthalten. Bei verarbeiteten Lebensmitteln wie Wurst, Faschiertem aber auch vielen Fertiggerichten ist es für den Verbraucher kaum möglich, die verwendeten Tierarten zu erkennen. Deshalb werden die Deklarationen derartiger Erzeugnisse routinemäßig auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Durch enzym-immunologische Verfahren werden die verwendeten Tierarten bestimmt. Neben Verfälschungen durch Pferdefleisch werden auch Geflügelwürste auf Rind- und Schweinefleisch-Beimengungen oder etwa Rinderfaschiertes auf Beimengungen von Schweinefleisch überprüft.

Die Untersuchungen im Bundesland Vorarlberg haben bisher keinen Hinweis auf unzulässige Beimengungen von Pferdefleisch in tierischen Lebensmitteln ergeben. (Stand 26.02.2013).

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