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Förderung des Gemeindeanteils bei Investitionen in Eisenbahnkreuzungen auf Gemeindestraßen

Förderbare Vorhaben

Investitionen in Eisenbahnkreuzungen auf Gemeindestraßen, die auf Grundlage von eisenbahnrechtlichen Bescheiden im Zeitraum 1. September 2012 bis 31. August 2029 wurden. Förderfähig sind dabei die Kostenanteile der Gemeinde an den Projektkosten. Laufende Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Inbetriebhaltungskosten sind nicht förderfähig. Für die Auflassung von Eisenbahnkreuzungen wird ein Pauschalzuschuss gewährt.  Diese Richtlinie gilt nicht für nicht-öffentliche Eisenbahnübergänge.

Förderungsempfänger und Förderungshöhe

Förderungsempfänger sind die Vorarlberger Gemeinden. Die maximale Förderhöhe richtet sich nach dem Investitionsbasiswert, der Finanzkraft-kopfquote sowie der vorgeschriebenen Sicherungsart.

Förderungsablauf

Die Gemeinde kann nach Inbetriebnahme der Eisenbahnkreuzung, sowie nach Abrechnung durch das Eisenbahnunternehmen einen schriftlichen Antrag um Auszahlung eines Zuschusses beim Land Vorarlberg stellen. Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt nach Maßgabe der jährlich zur Verfügung stehenden Finanzmittel. Der Antrag ist sobald wie möglich, spätestens jedoch bis zum 30.11.2029 zu stellen.

Die Förderrichtlinie finden Sie untenstehend unter Downloads.

Kontaktdaten

Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 26105

F +43 5574 511 926195

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Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.