Asset-Herausgeber

Zurück Die Abteilung Regierungsdienste

Die Abteilung Regierungsdienste

Die Aufgaben der Abteilung Regierungsdienste (PrsR)

  1. Allgemeine Landespolitik, insbesondere allgemeine Erklärungen der Landesregierung
  2. Hoheitsangelegenheiten, insbesondere Landesgrenzen, Landeswappen, Landesfarben, Landeshymne
  3. Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung der Landesregierung
  4. Äußere Organisation der Behörden und sonstigen Dienststellen des Landes
  5. Innere Organisation des Amtes der Landesregierung, insbesondere Geschäftsordnung und Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung
  6. Mitwirkung an der inneren Organisation nachgeordneter Dienststellen
  7. Verwaltungsentwicklung, Verwaltungscontrolling
  8. Rechenschaftsbericht
  9. Regierungssitzungsdienst
  10. Repräsentationen, Veranstaltungsmanagement, Fahrdienst der Landesregierung
  11. Auszeichnungswesen und Kanzleiführung des Landesehrenzeichenrates
  12. Angelegenheiten der Verbindungsstelle der Bundesländer, soweit sie nicht Angelegenheiten der Abteilungen PrsG, PrsE oder IIIa betreffen
  13. Herausgabe des Amtsblattes
  14. Institut für Föderalismus
  15. Angelegenheiten des Bezügegesetzes
  16. Parteienförderung
  17. Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit, Beteiligung an nationalen und internationalen Hilfsaktionen
  18. Berichte des Landes-Rechnungshofes und des Rechnungshofes
  19. Amtshaftung, allgemeine Angelegenheiten der Amtshilfe (Art. 22 B-VG)
  20. Geschäftsstelle der Datenschutzbeauftragten
  21. Landesregistratur
  22. UVP-Verfahren: Hochwasserschutz Alpenrhein, Internationale Strecke

Kontaktdaten

Regierungsdienste

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 20105

F +43 5574 511 920195

regierungsdienste@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.