Hier finden Sie Informationen und Anlaufstellen zum Thema Antidiskriminierung:
«Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren»
(Art. 1 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung von 1948).
Was ist Diskriminierung?
Grundlage des Diskriminierungsverbotes ist das Gleichbehandlungsgebot, welches besagt, dass niemand auf Grund folgender Merkmale benachteiligt werden darf:
- Geschlecht
- Alter
- Ethnischer Zugehörigkeit
- Religion oder Weltanschauung
- Sexueller Orientierung
- Behinderung
Wenn Sie sich von Diskriminierung betroffen fühlen, oder eine Person die davon betroffen ist unterstützen, können Sie sich an eine der unten aufgeführten Stellen wenden. Welche für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte den Informationen auf den jeweiligen Webauftritten.