Zuschuss des Landes zur häuslichen Betreuung und Pflege
Zuschuss des Landes zur häuslichen Betreuung und Pflege - In Leichter Sprache
Der Zuschuss des Landes ist ein zusätzlicher Geldbetrag
für die Betreuung und Pflege Zuhause.
Wer kann um diesen Zuschuss ansuchen?
- Personen, die Pflegegeld der Stufe 5 oder höher bekommen.
- Personen, die Geld für die Betreuung und Pflege
aus dem Ausland bekommen.
Es muss ein ähnlicher Pflegeaufwand wie die Pflegestufe 5
oder höher sein. - Personen, die Betreuung und Hilfe im Umfang der Pflegestufe 5
oder höher brauchen.
Die Person, die ansucht, muss ihren Haupt-Wohnsitz
oder ihren Aufenthalt in Vorarlberg haben.
Wer kann nicht um diesen Zuschuss ansuchen?
- Personen, die in einem Pflegeheim leben.
- Personen, die eine 24-Stunden-Betreuung haben
Der Antrag ist bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz einzubringen und wird dort bearbeitet.
Kontaktdaten
Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Soziales
Postanschrift: Bahnhofstraße 41, 6900 Bregenz
Standortanschrift: Bahnhofstraße 41, 6900 Bregenz
T +43 5574 4951 52414
F +43 5574 511 952095
Kundenverkehr:
Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung