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Zuschuss des Landes zur häuslichen Betreuung und Pflege

Zuschuss des Landes zur häuslichen Betreuung und Pflege - In Leichter Sprache

Der Zuschuss des Landes ist ein zusätzlicher Geldbetrag
für die Betreuung und Pflege Zuhause.

Wer kann um diesen Zuschuss ansuchen?

  • Personen, die Pflegegeld der Stufe 5 oder höher bekommen.
  • Personen, die Geld für die Betreuung und Pflege
    aus dem Ausland bekommen.
    Es muss ein ähnlicher Pflegeaufwand wie die Pflegestufe 5
    oder höher sein.
  • Personen, die Betreuung und Hilfe im Umfang der Pflegestufe 5
    oder höher brauchen.

Die Person, die ansucht, muss ihren Haupt-Wohnsitz
oder ihren Aufenthalt in Vorarlberg haben.

Wer kann nicht um diesen Zuschuss ansuchen?

  • Personen, die in einem Pflegeheim leben.
  • Personen, die eine 24-Stunden-Betreuung haben.

Kontaktdaten

Soziales und Integration

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 24105

F +43 5574 511 924195

soziales-integration@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.