Zuschuss des Landes zur häuslichen Betreuung und Pflege
Zuschuss des Landes zur häuslichen Betreuung und Pflege - In Leichter Sprache
Der Zuschuss des Landes ist ein zusätzlicher Geldbetrag
für die Betreuung und Pflege Zuhause.
Wer kann um diesen Zuschuss ansuchen?
- Personen, die Pflegegeld der Stufe 5 oder höher bekommen.
- Personen, die Geld für die Betreuung und Pflege
aus dem Ausland bekommen.
Es muss ein ähnlicher Pflegeaufwand wie die Pflegestufe 5
oder höher sein. - Personen, die Betreuung und Hilfe im Umfang der Pflegestufe 5
oder höher brauchen.
Die Person, die ansucht, muss ihren Haupt-Wohnsitz
oder ihren Aufenthalt in Vorarlberg haben.
Wer kann nicht um diesen Zuschuss ansuchen?
- Personen, die in einem Pflegeheim leben.
- Personen, die eine 24-Stunden-Betreuung haben.
Kontaktdaten
Soziales und Integration
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 24105
F +43 5574 511 924195
soziales-integration@vorarlberg.at
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.