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Zusätzliche Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Zusätzliche Förderung der 24-Stunden-Betreuung - In Leichter Sprache

Das Land Vorarlberg möchte die ambulante Pflege und Betreuung stärken.
Die ambulante Pflege ist die Pflege zu Hause.

Seit 1. Jänner 2019 bekommen Personen eine zusätzliche Förderung,
wenn Sie eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen.

 

Wer bekommt die zusätzliche Förderung?

  • Personen, die Pflegegeld ab der Stufe 4 bekommen.
  • Personen, die vom Sozial-Ministerium-Service die Förderung
    für die 24-Stunden-Betreuung bekommen.
  • Personen mit der Pflegestufe 3, die unbedingt
    eine 24-Stunden-Betreuung brauchen.
    Das Case-Management im Ort muss das bestätigen.

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • 660 Euro im Monat, wenn die Person von 2 Personen-Betreuerinnen
    gepflegt wird.
  • 330 Euro im Monat, wenn die Person von 1 Personen-Betreuerin
    gepflegt wird.
  • Manchmal braucht jemand aber mehr Geld.
    Dann kann der Betrag auch höher sein.
    Er darf aber nicht höher sein, als ein Platz
    in einem Pflegeheim kosten würde.

 

Einkommens-Grenze

Die Förderung ist niedriger, wenn jemand ein Einkommen
von mehr als 1.750 Euro im Monat hat.
Wenn man mit einem Partner oder einer Partnerin zusammen lebt,
ist die Einkommens-Grenze 2.050 Euro.

Zum Einkommen zählen alle Gelder die regelmäßig kommen.
Das sind zum Beispiel die Pension oder die Miete,
wenn man eine Wohnung oder ein Haus vermietet.

Nicht zum Einkommen zählen folgende Gelder.
Das Pflegegeld, Sonder-Zahlungen oder die Förderung
vom Sozial-Ministerium-Service.

 

Wie stellen Sie einen Antrag?
Sie müssen einen Antrag für die zusätzliche Förderung
der 24-Stunden-Betreuung ausfüllen.
Dazu verwenden Sie das Antrags-Formular
„Antrag auf Gewährung von Sozialleistungen“.
Den ausgefüllten Antrag können Sie beim Rathaus
oder beim Gemeindeamt abgeben.
Die Gemeinde leitet den Antrag dann zur jeweiligen
Bezirks-Hauptmannschaft weiter.

Weitere Informationen bekommen Sie bei den
Sozial-Abteilungen der Bezirks-Hauptmannschaften.

Kontaktdaten

Soziales und Integration

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 24105

F +43 5574 511 924195

soziales-integration@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.