Zivildienst
Der Zivildienst ist in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache. Aufgaben der Bundesverwaltung werden von der staatlichen Behörde Zivildienstserviceagentur in 1040 Wien, Paulanergasse 7-9 vollzogen.
Die Aufgaben der Zivildienstserviceagentur sind
- Verwaltung der Zivildienstpflichtigen ab Feststellung der Zivildienstpflicht
- Zuweisung zum Zivildienst
- Aufschub vom Zivildienst
- Befreiung vom Zivildienst
- Zuweisungsaufhebung
- Dienstantrittskontrolle
- Sozialversicherungsanmeldung und Ab- und Ummeldung
- Verwaltungsverfahren zur Zuweisungsänderung nach Dienstantritt
- Feststellung von in den ordentlichen Zivildienst nicht einzurechnenden Zeiten
- Geld- und Rechnungswesen
- Bestätigungen, Bescheinigungen und sonstige damit zusammenhängenden Urkunden
- Informations- und Auskunftsstelle für Zivildienstpflichtige, Rechtsträger und Einrichtungen
- Feststellung und Widerruf der Zivildienstpflicht
- Befreiung aus öffentlichem Interesse
- Disziplinäre Verlängerung des ordentlichen Zivildienstes
- Außerordentlicher Zivildienst
- Budget
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Öffentlichkeitsarbeit
Aufgaben des Bundesministeriums für Inneres
- Rechtsverordnungen und Durchführungserlässe
- Koordinierung der behördlichen Überwachung
- Auslandsdienst
- Controlling
- Aufsichtsbehörde
- Berufungsinstanz gegen Bescheide der Zivildienstserviceagentur und des Landeshauptmannes (Anerkennungsverfahren)
- Führung der Geschäfte des Zivildienstrates
Informationsdienst:
Tel 01/585 4709-0
Fax 01/585 4709-5819
E-mail info@zivildienst.gv.at
Homepage: www.zivildienst.gv.at
Im Land Vorarlberg erhalten Sie Auskünfte zu den Zivildienstangelegenheiten.
Anerkennung von Einrichtungen, Zivildienstüberwachung, Schlichtungsstelle
Kontaktdaten
Inneres und Sicherheit
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 21105
F +43 5574 511 921195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb