Wissenschaftsförderungen
Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten mit Vorarlberg-Bezug
Das Land Vorarlberg stellt für wissenschaftliche Arbeiten (Projekte, Publikationen, Veranstaltungen) mit Vorarlberg-Bezug Förderungen zur Verfügung.
Zielgruppe:
- Vorarlberger (Nachwuchs-)Wissenschafter/innen
- Wissenschafter/innen, die zu vorarlbergspezifischen bzw. -relevanten Fragestellungen forschen
Voraussetzungen:
- Erweiterung und Vertiefung wissenschaftlicher Erkenntnisse bzw. Verbreitung neuer Ergebnisse (insbesondere der Vorarlberger Forschung)
- personeller und/oder inhaltlicher Bezug zum Land Vorarlberg
- die Durchführung bzw. Drucklegung liegt im besonderen Interesse des Landes Vorarlberg
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen - Ansuchen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (falls erforderlich mit Anlagen)
Erforderliche Unterlagen - Abrechnung:
- Originalrechnungen und –zahlungsnachweise in Höhe des Förderbetrags
- Gesamtfinanzierungsnachweis (definitive Einnahmen und Ausgaben)
- Bericht (bei Veranstaltungen)
Hinweise:
- Die Landesförderung ist eine Abgangsförderung, d.h. es können nur Vorhaben gefördert werden, deren Einnahmen die Ausgaben nicht übersteigen. Die Originalbelege werden nach Einsicht durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung an die Förderempfänger/innen retourniert.
Termine und Fristen
Einreichfrist:
- jederzeit (vor Durchführung der Veranstaltung/des Projekts bzw. vor Drucklegung)
Auszahlung der Förderung:
- nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen (bei Druckkostenzuschüssen außerdem der Belegexemplare)
Kosten und Zahlungen
Höhe der Förderung:
- abhängig vom Bedeutungsgrad für das Land Vorarlberg
- grundsätzlich höchstens 1/3 des Abgangs
Online-Formulare
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung
Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten (siehe Downloads unten)
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Kontaktdaten
Wissenschaft und Weiterbildung
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Römerstraße 24, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 22205
F +43 5574 511 922295
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.