Asset-Herausgeber

Zurück Weiterbildungsbeirat

Weiterbildungsbeirat

Der Weiterbildungsbeirat berät die Vorarlberger Landesregierung

Der Weiterbildungsbeirat hat die Aufgabe, die Vorarlberger Landesregierung in grundsätzlichen und sonst bedeutsamen Fragen der Weiterbildungsförderung zu beraten. Dem Weiterbildungsbeirat gehören das für Angelegenheiten der Weiterbildung zuständige Mitglied der Landesregierung (Vorsitz), ein Mitglied aus der Abteilung Wissenschaft und Weiterbildung (Berichterstattung), je ein fachlich befähigtes Mitglied, das von den im Landtag vertretenen politischen Parteien bestellt wird, sowie drei bis zehn von der Landesregierung bestellte fachlich befähigte Mitglieder an. Die Mitglieder werden auf die Dauer der Landtagsperiode bestellt. Grundlage für die Einrichtung des Weiterbildungsbeirates ist das Kulturförderungsgesetz (LGBI. Nr. 38/2009).

 

Mitglieder des Weiterbildungsbeirats der 32. Landtagsperiode

Vorsitz:
LR Dr. Barbara Schöbi-Fink

Berichterstatter:
Dipl.-Bw. (FH) Harald Moosbrugger, Abt. IIb Wissenschaft und Weiterbildung

bestellt von der ÖVP:
LAbg. Mag. (FH) Karin Feurstein-Pichler

bestellt von der FPÖ:
Mag. Siegfried Neyer

bestellt von den Grünen:
LAbg. Mag. Eva Hammerer

bestellt von der SPÖ:
LAbg. Manuela Auer

bestellt von den NEOS:
Clemens Maier BSc., MA

bestellt von der Landesregierung:
Mag. Stefan Fischnaller
Daniel Mutschlechner
Dr. MMag. Peter Vogler
Christian Rüscher
Dr. Thomas Wachter
DI Romana Schneider MSc. BEd.
DI Andrea Huber MBA, CMC 

Kontaktdaten

Wissenschaft und Weiterbildung

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Römerstraße 24, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22205

F +43 5574 511 922295

wissenschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb