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Waldverjüngung-Wildschaden-Kontrollsystem Vorarlberg

Hier gibt's die Auswertungen 2023 des WWKS Vorarlberg.

Ziel einer wildökologischen Raumplanung ist es den heimischen Schalenwildarten in der Kulturlandschaft heile Lebensräume zu bieten und die festgelegten landeskulturellen Ziele zu erhalten. Die landeskulturelle Mindestzielsetzung (LKMZ) orientiert sich grundsätzlich an den dafür relevanten Rechtsgrundlagen (Vorarlberger Jagdgesetz (§§ 3 und 49), Forstgesetz, Natur- und Landschaftsschutzgesetz, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Vogelrichtlinie, Alpenkonvention, Berner Konvention, Biodiversitätskonvention, Rechnungshofbericht für Vorarlberg 2015). Die Definition der Waldverjüngungsziele im Sinne einer LKMZ erfolgte ausgehend von der potenziellen natürlichen Vegetation (PNV) und der Waldfunktion (gemäß Waldentwicklungsplan); es wurde von der Waldtypengliederung im Handbuch der Vorarlberger Waldgesellschaften (2014) ausgegangen.

Das WWKS dient der objektiven Feststellung und Beurteilung des Schalenwildeinflusses auf die Waldverjüngung. Grundsätzlich ist bei der Festlegung der Abschusspläne der Zustand der Waldverjüngung als ein maßgebliches Kriterium heranzuziehen.

Das Ergebnis der WWKS-Sammelauswertung einer Wildregion bildet eine Grundlage für die Beurteilung der landeskulturellen Verträglichkeit der Auswirkungen von Schalenwild auf die Jungwaldentwicklung. Eine Interpretation einer Wildregion-Sammelauswertung ist nur mit dem dazugehörigen forstlichen Gutachten seriös möglich!

Um eine statistische Absicherung zu gewährleisten sollten mindestens 40 Vergleichsflächenpaare ausgewertet werden. Bei geringere Anzahl ist mit statistischen Unsicherheiten zu rechnen.

 

Prüfkriterien (WWKS-Handbuch):

  • Gesamtstammanzahl
  • Baumartenanzahl
  • Mischungstyp Gesamt
  • Zielbaumarten Gesamt
  • Baumhoehenzuwachs Gesamt
  • Strauchvolumenindex
  • Eindeutige Bewertung (manuell)

 

Gesamtbeurteilung:

Als Schaden auf der Vergleichsfläche gilt, wenn bei mindestens einem Prüfkriterium der SOLL-Wert schalenwildbedingt (Vergleich der Waldentwicklung auf der ungezäunten Fläche mit jener auf der schalenwildsicher eingezäunten Fläche) nicht erreicht oder eine Toleranzgrenze wildbedingt überschritten wurde. Entsprechendes gilt als Nutzen, wenn bei mindestens einem Prüfkriterium der SOLL-Wert bedingt durch den Schalenwildeinfluss erreicht wird oder an einer Schlüsselbaumart ein schalenwildbedingter Höhenmehrzuwachs (mind. 2 bzw. 3 Höhenklassen) durch Verbiss der Konkurrenzvegetation eintritt.

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