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Vorarlberger Tierschutzstrategie einstimmig im Landtag beschlossen

Die Vorarlberger Landesregierung bekennt sich im aktuellen Arbeitsprogramm 2019 - 2024 „Unser Vorarlberg – chancenreich und nachhaltig“ zu einem hohen Niveau in der Tierhaltung, im Tierschutz und im Tierwohl. In diesem Sinne hat der Vorarlberger Landtag im Sommer 2021 die Entwicklung einer eigenen Vorarlberger Tierschutzstrategie beschlossen. Diese wurde in einem rund zweijährigen Prozess erarbeitet: Mitgewirkt haben neben der Regierung und den TierschutzsprecherInnen der Landtagsfraktionen auch die Tierschutzombudsperson, Tierschutzvereine, Systempartner und ExpertInnen. Die Bevölkerung konnte sich über eine Online-BürgerInnenbeteiligung einbringen.

Die Tierschutzstrategie beschreibt einen Ist- und einen Soll-Zustand und defniert konkrete Maßnahmen. Bei den Handlungsfeldern wird auch auf Heimtiere, Nutztiere, Wildtiere und exotische Tiere Bezug genommen. Die Vorarlberger Tierschutzstrategie legt zehn wesentliche strategische Ziele fest:

  1. Stärkung und Vereinheitlichung des Vollzuges (Personal & Ressourcen, Organisation & Koordination, Interne Kommunikation, Tierschutzkontrollerlass) 
  2. Unterstützung des Ehrenamtes im Tierschutz 
  3. Durch Bildung & Öffentlichkeitsarbeit werden Tiere als fühlende Wesen wahrgenommen und mit Respekt behandelt 
  4. Technische und personelle Ressourcen ermöglichen eine tierschutzgerechte Vorgehensweise bei der Bekämpfung von invasiven nicht heimischen Tierarten in den Fällen, in welchen ein gesetzlicher Handlungsauftrag zur Bekämpfung vorliegt 
  5. Weiterentwicklung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung 
  6. Anlaufstellen, definierte interne Abläufe und Kommunikation nach außen schaffen Klarheit für Behörden, Institutionen und BürgerInnen in Zusammenhang mit Maßnahmen bei Wildtieren und Heimtieren 
  7. Wildtiere werden von SpezialistInnen gehalten 
  8. Fundiertes Wissen und Klarheit gewährleisten einen einheitlichen Vollzug des Landes-Sicherheitsgesetzes (LSiG) 
  9. Neben Hunden sind auch Hauskatzen überwiegend gechippt und in der Heimtierdatenbank erfasst 
  10. Die Unterbringung der § 30 TSchG-Wildtiere ist auf Dauer geregelt

Die Umsetzung der definierten Ziele soll auf lange Sicht erreicht werden und stellt daher einen längerfristigen Prozess dar. Die Tierschutzstrategie versteht sich dabei als Konzept bzw. Maßnahmenplan und dient als Grundlage für die weitere Umsetzung zur Erreichung der strategischen Ziele. Ein Abschlussbericht zur Tierschutzstrategie soll Anfang 2026 vorliegen.

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