Vorarlberg Leitfaden
ÖAL-Richtlinie Nr 3 Verfahrensanweisungen
Die neue ÖAL-Richtlinie Nr 3 (Fußnote) enthält als zentrales Element den "Planungstechnischen Grundsatz". Es handelt sich dabei um eine Art Irrelevanzkriterium. Wenn die Einhaltung des Planungstechnischen Grundsatzes nicht nachgewiesen wird, ist eine individuelle Beurteilung notwendig. Dazu liefert die neue ÖAL-Richtlinie Nr 3 Verfahrensanweisungen, aber wenig konkrete Vorgaben zur Beurteilung. Es war deshalb notwendig, Grundlagen zur individuellen Lärmbeurteilung zu schaffen, welche sich hinsichtlich der Grundsätze und der Terminologie an die ÖAL-Richtlinie Nr 3 bzw. an europäische Regelwerke anlehnen. So entstand der Vorarlberg-Leitfaden, der mit den Amtsärzten der Vorarlberger Landesverwaltung abgestimmt wurde.
ÖAL-Richtlinie Nr 3, Blatt 1, Ausgabe 2008-03-01: Beurteilung von Schallimmissionen im Nachbarschaftsbereich, Österreichischer Arbeitsring für Lärmbekämpfung, A-1010 Wien, Ebendorferstraße 4.
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