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Voranschlag und Rechnungsabschluss des Landes

Die Landesregierung legt dem Landtag jährlich einen Voranschlag über den Landeshaushalt vor. Der Voranschlag legt die Einnahmen und Ausgaben des jeweiligen Jahres der Höhe nach fest und bildet so das Regierungsprogramm in Zahlen ab.
Nach Ablauf des Jahres wird mit dem Rechnungsabschluss das Ergebnis festgestellt. Der Rechnungsabschluss wird von der Landesregierung beschlossen und vom Landtag zur Kenntnis genommen.

Finanzen, Euro, Münzstapel auf Tabellen mit Stift und Taschenrechner, Panorama, Hintergrund

Maßgebliche rechtliche Grundlagen für den Landeshaushalt:

Detaillierte Informationen zu den Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen des Landes finden sie hier:

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