Verordnung über eine Änderung der Verordnung über den Schutz und die Erhaltung der „Bludescher Magerwiesen“
Beginn der Veröffentlichung: 10.03.2025
Ende der Veröffentlichung: 08.04.2025
Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/-/verordnung_aenderung_bludescher_magerwiesen_2025
Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 07.04.2025 11:35
Zum Entwurf einer Verordnung über eine Änderung der Verordnung über den Schutz und die Erhaltung der „Bludescher Magerwiesen“ wird das Begutachtungsverfahren eingeleitet. Es besteht die Möglichkeit, zu diesem Entwurf bis zum 08.04.2025 schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemäß § 46a Abs. 2 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, LGBl.Nr. 22/1997, i.d.g.F., wird der Entwurf im Zeitraum vom
10.03.2025 bis 08.04.2025
auf dem Veröffentlichungsportal des Landes im Internet veröffentlicht.
Fundstelle: Veröffentlichungsportal-Land
Über die Veröffentlichung werden Sie hiermit verständigt.
Im oben erwähnten Zeitraum können natürliche und juristische Personen sowie deren Vereinigungen, Organisationen oder Gruppierungen, insbesondere auch Organisationen zur Förderung des Umweltschutzes, zum Entwurf schriftlich bzw. per E-Mail (umwelt@vorarlberg.at) Stellung nehmen. Menschen mit schwerer Sehbehinderung wird der Entwurf auf Verlangen erläutert.
Das Einbringen einer Stellungnahme und die Einsichtnahme sind innerhalb oben genannter Frist möglich bei:
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Klimaschutz
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Jahnstraße 13-15, 6900 Bregenz
Tel: +43 5574 511 24505
Fax: +43 5574 511 924595
E-Mail: umwelt@vorarlberg.at
Kundenverkehr:
Montag bis Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr, Freitag 08.00-12.00 Uhr.
Eine persönliche Einsichtnahme ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Kontaktdaten
Umwelt- und Klimaschutz
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Jahnstraße 13-15, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 24505
F +43 5574 511 924595
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb