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Zurück Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Schruns

Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Schruns

Einleitung Begutachtung und Veröffentlichung

Beginn der Veröffentlichung: 08.11.2024

Ende der Veröffentlichung: 06.12.2024

Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/-/verordnung-der-landesregierung-%C3%BCber-eine-%C3%A4nderung-der-verordnung-%C3%BCber-die-zul%C3%A4ssigerkl%C3%A4rung-der-widmung-einer-besonderen-fl%C3%A4che-f%C3%BCr-ein-einkaufszentrum-in-schruns

Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 24.11.2024 03:06

Zum Entwurf der Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Schruns wird das Begutachtungsverfahren eingeleitet.

Im Zeitraum von 08.11.2024 bis 06.12.2024 kann jede Person beim Amt der Landesregierung während der Amtsstunden in die Veröffentlichungen auf dem Veröffentlichungsportal Einsicht nehmen sowie zum Verordnungsentwurf schriftlich Stellung nehmen.

    

Das Einbringen einer Stellungnahme und die Einsichtnahme sind innerhalb der oben genannten Frist möglich bei:

Kontaktdaten

Raumplanung und Baurecht

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 27105

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