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Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Naturschutzverordnung

Beginn der Veröffentlichung: 31.03.2025

Ende der Veröffentlichung: 30.04.2025

Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/-/verordnung-der-landesregierung-%C3%BCber-eine-%C3%A4nderung-der-naturschutzverordnung-3

Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 08.04.2025 01:42

Zum Entwurf der Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Naturschutzverordnung wird das Begutachtungsverfahren eingeleitet. Es besteht die Möglichkeit, zu diesem Entwurf bis zum 30. April 2025 schriftlich Stellung zu nehmen.

 

Gemäß § 46a Abs. 2 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, LGBl.Nr. 22/1997 i.d.g.F., wird der Entwurf überdies im Zeitraum vom

 

01. April 2025 bis 30. April 2025

 

auf dem Veröffentlichungsportal des Landes im Internet veröffentlicht.

Die Planbeilagen samt Erläuterungen können ebenso unter der oben genannten Fundstelle eingesehen werden.

 

Im oben erwähnten Zeitraum können natürliche und juristische Personen sowie deren Vereinigungen, Organisationen oder Gruppierungen, insbesondere auch Organisationen zur Förderung des Umweltschutzes, zum Entwurf schriftlich bzw. per E-Mail (umwelt@vorarlberg.at) Stellung nehmen. Menschen mit schwerer Sehbehinderung wird der Entwurf auf Verlangen erläutert.

 

Das Einbringen einer Stellungnahme und die Einsichtnahme sind innerhalb oben genannter Frist möglich bei:

 

Amt der Vorarlberger Landesregierung

Abteilung Umwelt- und Klimaschutz

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Jahnstraße 13-15, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 24505

F +43 5574 511 924595

E-Mail: umwelt@vorarlberg.at

 

Kundenverkehr: Montag bis Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr und Freitag 08.00 – 12.00 Uhr.

Eine persönliche Einsichtnahme ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

 

Kontaktdaten

Umwelt- und Klimaschutz

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Jahnstraße 13-15, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 24505

F +43 5574 511 924595

umwelt@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb

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