Asset-Herausgeber

Zurück Verkehrsverhaltensbefragung Vorarlberg - KONTIV

Verkehrsverhaltensbefragung Vorarlberg - KONTIV

Wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität und der Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmer können nur realisiert werden, wenn man über das Verkehrsverhalten der Vorarlbergerinnen und Vorarlberger und deren Einstellungen zum Verkehr Bescheid weiß. Im Verkehrskonzept ist daher vorgesehen, dass etwa alle fünf Jahre eine Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten der Bevölkerung vorgenommen werden soll.

 

Das Amt der Vorarlberger Landesregierung hat folglich, wie schon in den Jahren 2003, 2008, 2013 und 2017 im Herbst 2023 eine Mobilitätserhebung der Wohnbevölkerung durchgeführt, deren wichtigstes Ziel die Erfassung mobilitätsbezogener Indikatoren auf individuellem Niveau darstellt. Die so gewonnenen Informationen dienen als wesentliche Grundlage für die Verkehrspolitik des Landes Vorarlberg.

 

Während bei den früheren Erhebungen nur an bestimmten festgelegten Stichtagen im Oktober/November erhoben wurde, wurde bei der aktuellen Erhebung eine adaptierte Vorgehensweise angewandt, und zwar ein international übliches, zweistufiges Verfahren. Die zufällig ausgewählten Haushalte erhielten im ersten Schritt ein Ankündigungsschreiben inkl. einem kurzen Haushaltsfragebogen mit der Bitte um Teilnahme an der Haupterhebung. Nach Rücksendung des Fragebogens wurden im zweiten Schritt die Personenfragebögen zugesandt. Darüber hinaus wurde kein konkretes Stichtagsdatum, sondern nur ein spezifischer Wochentag vorgegeben. Somit erhielten die Proband*innen mehr Flexibilität bezüglich des Ausfülldatums.

Kontaktdaten

Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 26105

F +43 5574 511 926195

wirtschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.