Verfassungsgesetz über eine Änderung des Verfassungsgesetzes über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze gegenüber dem Fürstentum Liechtenstein
Veröffentlichung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Verfassungsgesetz über eine Änderung des Verfassungsgesetzes über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze gegenüber dem Fürstentum Liechtenstein
Beginn der Veröffentlichung: 06.06.2024
Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/-/verfassungsgesetz-%C3%BCber-eine-%C3%A4nderung-des-verfassungsgesetzes-%C3%BCber-die-feststellung-des-verlaufes-der-landesgrenze-gegen%C3%BCber-dem-f%C3%BCrstentum-liechtenstein-2
Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 03.07.2024 07:32
Der Landtag hat am 5. Juni 2024 ein Verfassungsgesetz über eine Änderung des Verfassungsgesetzes über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze gegenüber dem Fürstentum Liechtenstein beschlossen.
Sie finden den Text des Gesetzesbeschlusses unter „Downloads“ am Ende dieser Veröffentlichung.
Dieser Gesetzesbeschluss wurde nicht für dringlich erklärt. Er unterliegt daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von acht Wochen nach obigem Tag, das ist bis 31. Juli 2024, bei der Landeswahlbehörde verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung, §§ 32 ff des Landes-Volksabstimmungsgesetzes); ein solches Verlangen kann gestellt werden:
- unterschriftlich von wenigstens 10.000 Stimmberechtigten oder
- von wenigstens zehn Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen oder
- unterschriftlich von der Mehrheit der Landtagsmitglieder.
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