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Verfahren zur Anerkennung von Ausbildungen als (inklusive) pädagogische Fachkraft einer Kleinkind-, Kindergarten- und Schulkindgruppe

Die Landesregierung hat Nachweise über eine Ausbildung zur (inklusive) pädagogischen Fachkraft einer Kleinkind-, Kindergarten- und Schulkindgruppe, die Angehörigen der Mitgliedstaaten der EU von einer zuständigen Stelle eines Mitgliedstaates ausgestellt worden sind, auf Antrag durch Bescheid als Ersatz für Prüfungen nach den § 16 Abs. 1 bis 5 Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (KBBG) anzuerkennen.

Dies erfolgt entsprechend der EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Bestehen wesentliche Unterschiede zu diesen Prüfungen und sind diese nicht durch Kenntnisse, insbesondere aufgrund einer Berufspraxis, ausgeglichen, hat die antragstellende Person einen Anpassungslehrgang oder eine/mehrere Eignungsprüfung(en) zu absolvieren.

Dies gilt sinngemäß für Ausbildungsnachweise, die in Drittstaaten oder für Drittstaatsangehörige ausgestellt worden sind, soweit diese hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikationen nach dem Recht der Europäischen Union oder aufgrund eines Staatsvertrages gleichzustellen sind.

English version

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • Lebenslauf
  • Ausbildungsnachweise (Zeugnisse, Urkunde/Diplom)
  • Nachweise über Art und Umfang der Ausbildung (Lehrplan, Curriculum o.ä.)
  • Nachweis einer Berufsausbildung (Dienstzeitbestätigung, Praktikums-/Dienstzeugnis o.ä.)
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit (Pass oder Personalausweis)
  • bei einer Namensänderung die entsprechende Urkunde (z.B. Heiratsurkunde)

Alle Unterlagen können in Kopie eingebracht werden. Nicht deutschsprachige Unterlagen sind von einem beeideten Dolmetscher übersetzen zu lassen

Die Unterlagen können entweder eingescannt per E-Mail zusammen mit dem Antrag oder mit dem Online-Antragsformular übermittelt werden.

Termine und Fristen

Für die antragstellende Person gibt es keine besonderen Fristen.

Der Eingang eines Antrages ist von der Behörde innerhalb eines Monats zu bestätigen und es ist dabei gegebenenfalls mitzuteilen, welche Unterlagen fehlen. Wenn alle Unterlagen vollständig vorgelegt werden, kann das Verfahren für gewöhnlich innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden.

Kosten und Zahlungen

  • € 47,30 Gebühr nach dem Gebührengesetz für den Antrag
  • € 83,60 Gebühr nach dem Gebührengesetz für die Bescheidausfertigung
  • € 75 Prüfungsgebühr/Sachverständigengutachten

Die weiteren Kosten hängen von der Anzahl der eingereichten Beilagen ab (€ 3,90 pro Bogen, maximal € 21,80 pro Beilage).

Rechtsgrundlagen

§ 18 Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (KBBG)

Ablauf und Ergebnis

Nach Vorlage der Unterlagen wird von einer sachverständigen Person eine Stellungnahme über eventuelle wesentliche Ausbildungsunterschiede eingeholt. Wenn wesentliche Unterschiede bestehen, sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Die Stellungnahme der sachverständigen Person wird der antragstellenden Person zur Kenntnis gebracht. Die antragstellende Person hat dann Gelegenheit zur Stellungnahme. Anschließend kann der Bescheid, ggf. unter Bedingungen, erlassen werden.

Voraussetzungen

Alle Unterlagen müssen vollständig vorgelegt werden. Ausgleichsmaßnahmen müssen innerhalb von vier Jahren erfüllt werden, ansonsten erlischt die Anerkennung.

Zuständige Stelle

Amt der Vorarlberger Landesregierung

Abteilung Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft, Fachbereich Elementarpädagogik

Römerstraße 15

6900 Bregenz

Rechtsbehelfe

Ein Bescheid über die (Nicht-)Anerkennung einer Berufsqualifikation kann mit einer Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht bekämpft werden.

Hilfs und Problemlösungsdienste

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Wirtschaftsrecht (VIb)
Einheitlicher Ansprechpartner
Landhaus
Römerstraße 15
A-6901 Bregenz
T +43 5574 511 26205
F +43 5574 511 926295
eap@vorarlberg.at
http://eap.vorarlberg.gv.at/

Falls in der Information zum Verfahren kein elektronisches Formular zur Verfügung steht, verwenden Sie bitte www.vorarlberg.at/eap-onlineformular.
Der EAP Vorarlberg wird Ihre Eingabe an die zuständige Behörde weiterleiten.

Assistenzzentrum nach der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG:
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Ansprechperson: Mag. Irene Linke
Stubenring 1
1010 Wien
T +43 1 71100 805446
F +43 1 71100 935446
irene.linke@bmdw.gv.at
post.i7@bmdw.gv.at
http://www.bmdw.gv.at/

Für den Inhalt verantwortlich

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Abteilung Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft
Fachbereich Elementarpädagogik

Letzte Aktualisierung

11.09.2023

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